Hallo Zusammen,
vielleicht finde ich hier eine zuverlässige Aussage…finde nämlich alles :-).
Und zwar möchte ich wissen, ob eine Mindestmietdauer im Mietvertrag wirklich rechtens und bindend ist…
LG
Andi
Hallo Zusammen,
vielleicht finde ich hier eine zuverlässige Aussage…finde nämlich alles :-).
Und zwar möchte ich wissen, ob eine Mindestmietdauer im Mietvertrag wirklich rechtens und bindend ist…
LG
Andi
Servus,
zeigt, dass Du nicht richtig suchst.
Beschreib doch mal, wo du welche Aussage mit welcher Begründung gefunden hast.
Schöne Grüße
MM
Da.
Danke für den konstruktiven Beitrag
Danke für nichts
Witzig, wir wissen ja nicht mal was du mieten möchtest ob ne alte viedeokassette, Auto, Fabrickanlage, ein Grundstück oder ne Wohnung.
Eine gut gestellte Frage ist eine halb beantwortete Frage.
Dass die von Ramses zitierten Avocados § 242 BGB überhaupt nicht berücksichtigen, ist Dir überhaupt nicht aufgefallen. Daran ist zu erkennen, dass Du nicht bloß falsch suchst, sondern auch falsch liest.
Beides hättest Du hier lernen können, wenn Du Wert darauf legtest.
Macht nichts - Wortwolken in die Gegend blasen kann man auch ohne das…
Ich dachte nur, aus der Eile heraus, eine Antwort erhalten zu können…
Hat sich aber auch erledigt. Gebe es der Rechtsschutzversicherung.
Dachte im „Normalfall“ redet man natürlich von einer Mietwohnung und dem zugehörigen Vertrag.
Zumindest wäre es das, woran ich denke, wenn ich sowas lese.
Normalfälle gibt es nicht - weil sich eine vermeintliche „Normalität“ immer vor einem sehr Individuellen Erfahrungshorizont bildet … woanders ist es normal Insekten zu essen - in manchen Ländern sind 30°C im Winter normal… eine Pferdebox zu mieten halte ich für normal … woher sollen wir deine Definition von "normal kennen ?
Und Ja! Klar ist eine Mindestmietdauer rechtens - in D gilt Vertragsfreiheit,. Das bedeutet die Vertragsparteien können vereinbaren wozu sie lustig sind, solange es nicht sittenwidrig ist. Niemand ist gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben der ihm nicht passt.
ich nicht, denn meistens miete ich Autos. genau aus diesen Grund muss man Fragen eben richtig stellen. Der Gesetzgeber sieht das auch so, darum ist der Bereich im BGB zur Miete auch klar unterteilt. DerWohnraum kommt da erst im Untertittel 2 zum Zuge.
die wird dann nur tätig, wenn das packet Mietrecht mit drin ist. Das ist bei einigen Versicherungen ausgeschlossen.
Generrell sind Mindestmietdaueren bei Wohnungsmieten möglich, dazu gibt es aber Besonderheiten bei längeren Befristungen. Auf diese möchte ich nciht eingehen, da die Dauer bei deiner Frag auch nicht genannt wurde.
Dem User keinerlei Hilfe geben aber Hauptsache ´nen anderen User hinhängen wollen weil die advocados Treu und Glauben im Mietrecht nicht anfüren,
Sooo typisch für Dich wie´s besser fast nicht geht.
ramses90
Den ersten Google-Treffer zu posten ist besser?
Ich hab ihm ausführliche Hilfe gegeben, aber er wollte sie nicht haben. Nicht mein Problem.