Mindestpreis trotz 1 Euro-Auktion?

Hallo,

es gibt da eine laufende Auktion im Ebay mit Startpreis 1.-
Irgendwo zum Ende der Beschreibung erscheint der Text:

"
Sollte unsere Mindestvorstellung von 300,- € nicht erreicht werden, wird der Verkauf zurückgezogen

"

Wie wird das hier eingeschätzt - kommt der Verkäufer damit durch?

Gruss
Hummel

Hallo,

"
Sollte unsere Mindestvorstellung von 300,- € nicht erreicht
werden, wird der Verkauf zurückgezogen

Wie wird das hier eingeschätzt - kommt der Verkäufer damit
durch?

Beim Käufer vermutlich ja, wobei das sicher im Rechtsbrett besser aufgehoben wäre, bei Ebay nicht, denn dass wäre Gebührenumgehung.

Gruß

S.J.

"Sollte unsere Mindestvorstellung von 300,- € nicht erreicht
werden, wird der Verkauf zurückgezogen

Wie wird das hier eingeschätzt - kommt der Verkäufer damit
durch?

Beim Käufer vermutlich ja, wobei das sicher im Rechtsbrett
besser aufgehoben wäre, bei Ebay nicht, denn dass wäre
Gebührenumgehung.

Nicht nur vermutlich, sondern tatsächlich. Da es in der Artikelbeschreibung steht wird es Vertragsbestandteil und damit auch bindend für den Käufer.
Anders als beispielsweise bei Pornografie reagiert das Ebay-Unsicherheitsteam aber hier sehr schnell, sowas wird sofort nach Meldung gelöscht und nicht erst nach ein paar Tagen.

Beim Käufer vermutlich ja, wobei das sicher im Rechtsbrett
besser aufgehoben wäre, bei Ebay nicht, denn dass wäre
Gebührenumgehung.

Nicht nur vermutlich, sondern tatsächlich. Da es in der
Artikelbeschreibung steht wird es Vertragsbestandteil und
damit auch bindend für den Käufer.

So sicher kann man das definitiv nicht beurteilen, denn spätestens bei der Aussage „Irgendwo zum Ende der Beschreibung erscheint der Text“ sollten einem Begriffe wie „Dissens“ oder „überraschend“ in den Sinn kommen, die eine nähere Prüfung des Einzelfalls gebieten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

Daher der Hinweis auf das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und meine bewusst vage gehaltene Antwort.

S.J.