Hallo,
Unser Junior besucht die 7.Klasse eines Gymnasiums in RLP. Er
hatte im ersten Halbjahr in Summe ca. 10h Unterricht in
Physik, teilweise durch Vertretung der regulären Lehrerin. Er
hat zwei Hausaufgabenüberprüfungen geschrieben, beide mit 3
benotet. Im Zeugnis hatte er dann eine 4. Auf unsere Nachfrage
hat die Klassenlehrerin recherchiert, daß es wohl noch eine
„Heftnote“ gab, eine 5, von der wir aber nichts wußten und die
auch nirgends dokumentiert war (die davon abgesehen allerdings
gerechtfertigt wäre ;-( )
Dazu: In RLP müssen alle erteilten Noten dem Schüler bekanntgegeben werden, und zwar spätestens in der Stunde, die auf die Notenfindung folgt. Eine „Heftnote“ müsste also von der Lehrkraft, die sie erteilt hat, bekanntgegeben worden sein.
Grundsätzlich müssen die Schüler über die Art der Notenfindung informiert werden. Wenn also Noten auf die äußere Form der Heftführung gegeben werden, sollte der Fachleherer das zumindest zu Beginn des Schuljahres ankündigen. Insofern finde ich die 5 im Ernstfall nicht haltbar. Davon abgesehen würd aus zwei HÜs mit jeweils einer 3 und einer Heftnote 5 nur bei stärkerer Gewichtung der Heftnote eine Zerugnisnote 4 entstehen, auch das müsste der Klasse mitgeteilt worden sein.
Ist es sicher, dass die beiden Tests wirklich HÜs waren (Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden, nicht angekündigt, Dauer nicht länger als 20 min), oder war dabei eine „Halbjahresarbeit“, offiziell „schriftliche Überprüfung“ (angekündigt, Stoff der letzten 10 Unterrichtsstunden, Dauer 45 min)?
Meine Frage:
Ist in Anbetracht des Unterrichtsumfangs überhaupt eine
Bewertung möglich/zulässig? Ist eine "Heftnote"vergleichbar
mit einer HÜ und kann sich auf diesem Weg eine 4 ergeben?
Eine Bewertung war ja zumindest durch die beiden HÜs möglich - ich kann theoretisch nach jeder gehaltenen Strunde den Lernerfolg bzw. die Hausaufgabe abfragen.
Achja…ist es normal/sinnvoll/zulässig, daß eine
6./7.Klasse über ein Jahr von einer Referendarin alleine
unterrichtet wird?
Das ist nicht nur normal, sondern so vorgeschrieben: Ein Referendar muss im 2.Ausbildungsabschnitt (als nach einem halben Jahr) 4 bis 7 Wochenstunden selbständigen Unterricht halten. Natürlich hat er an der Schule einen Ausbildungsleiter, der ihn unterstützt und berät, aber der Unterricht und auch die Benotung sind eigenständig.
Du hast schon Recht damit, dass im 1.Halbjahr die 4 in Physik nichts bewirkt - vielleicht war die Heftnote 5 für den Junior ja auch ganz heilsam. Aber für den Rest des Schuljahres sollte die Notengebung schon nachvollziehbar sein…
Gruß Orchidee