Minijob - Abrechnung falsch,

Ich habe eine geringfuegige Beschaeftigung angenommen - Tchibo Regalservice. Die Einarbeitung sollte laut Gebietsleiterin auch beginnen.
Ich bekam meine Einsatzzeiten und Maerkte per App im Handy mitgeteilt. Zu der Einarbeitung kam keinerlei Info, so dass ich nachfragen musste. Es wurde mir ein Mitarbeiter zugeteilt, der die Einarbeitung uebernimmt.
Ich sollte am Einarbeitungstag zuschauen. Viel Theorie wurde erzaehlt. Die Zeiten sowie Anwesenheit musste per App eingetragen werden. Den 2. Folgtag musste ich allein den Service uebernehmen.
Die Gebietsleitung trat ihren Urlaub an und die Vertretung sagte es ist ihr zu weit um beim Service die Einarbeitung weiter zu machen.
Somit war ich allein und hatte die ersten Probleme in der App, um die Zeiten etc. einzugeben. In der Folgewoche war der Mitarbeiter wieder dabei.
Doch den Nebenservice wie MHD Kontrolle und Preis neu auszeichnen musste ich allein vornehmen. Beim 3. Hauptservice war ich ueberraschend allein. Tatsaechliche arbeitszeit 4,5 std und nicht wie die Vorgabe von 3 std. Bin auch nicht fertig geworden.
Ich teilte der Gebietsleitung in Vertretung mit, dass es so nicht geht. Entweder vernueftige Einarbeitung oder garnicht. Da keine Antwort erfolgte, kuendigte ich am Folgetag.

Nun bekam ich meine Abrechnung, die auch fehlerhaft war. Ca 30 % der Stunden fehlten. Ich habe es reklamiert und meine Arbeitsstunden genau aufgefuehrt. Von der Firma kam dazu keine Antwort.

Was soll ich tun???

Hast du das denn im Lohnbüro mitgeteilt? Die können nur mit den Zeiten arbeiten, die sie vorliegen haben.

Darauf hinweisen, dass dir gemäß § 208 Gewerbeordnung eine vernünftige Abrechnung zusteht.
Aber, nochmal, wenn das Lohnbüro nur die digital übermittelten Stunden hat und von dir keine Korrektur kam, können sie nicht anders.

Soon

Klage auf Lohnzahlung vor dem Arbeitsgericht. Betrügerische Arbeitgeber gibt es im Niedriglohnbereich öfter mal. Vor dem Arbeitsgericht fallen in der ersten Instanz keine Kosten an, es sei denn, du nimmst dir einen Anwalt. Da vor dem Arbeitsgericht jedoch in der Verhandlung Hilfestellung durch den Arbeitsrichter gegeben wird, kannst du ruhig auch alleine losziehen.

Servus,

wo in der ersten Instanz jede der Parteien ihre Kosten selber trägt, egal wie sehr sie im Recht sein mag.

Von daher sollte in dieser Situation

zuerst geklärt werden, ob hier nicht ganz schlicht verkehrte Werte in der Abrechnung verwurstet worden sind.

Schöne Grüße

MM

… da stellt sich die Frage: wie lange hat „Firma“ bereits Zeit gehabt, zu antworten?

Also…, anrufen, fragen und hoffen, ansonsten @anon50614561 's Rat…

Ich würde vor der Klageeinreichung noch einen Brief schicken des Inhaltes, dass ich Klage einreichen werde, falls ich nicht bis zum … (ca. in 14 Tagen) nicht den mir zustehenden Lohn und eine korrekte Abrechnung erhalten habe.

Das würde viel Arbeit ersparen, wenn sie darauf reagieren.

und vor allem:

Was will uns

sagen?

Schade, dass hier ein zentraler Punkt des Sachverhalts offenbar so belanglos ist, dass er nicht konkret geschildert wird.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
Abrecnung am 10. Juli erhalten. Am 11. Juli die falsche Abrechnung reklamiert mit Hinweis auf meine
geleisteten Arbeitsstunden, korrekt per Tag und der jeweiligen Maerkte aufgefuehrt.
Reaktion der Firma - keine.

Gruss
Hans

Hallo,
meine Abrechnung ist v. 10 Juli, Am 11 Juli habe ich die Abrechnung reklamiert und meine tatsaechlich geleistet Arbeitszeit mitgeteilt.
In den jeweiligen Maerkten sind aber auch Service Blaetter mit den jeweiligen Arbeits-Tagen und Unterschriften der Maerkte vorhanden. Ausserdem im Besucherbuch bei betreten und verlassen des Marktes, mit Zeiten und Unterschriften dokumentiert.

Na, zwischen dem 11.07. und heute war ja auch ein Wochenende.
Ich würde mal bis Freitag warten.

Hast du das Ganze schriftlich gemacht?

Ja, schriftlich reklamiert und Aufschluesselung der korrekten Tage und Zeiten. Abrechnung wurde am 10. Juli erstellt. Auszahlung erfolgt am 20. des Monats.
Meine eMail mit der Bitte um Korrektur wurde nicht beantwortet.

Hallo

Schriftlich einen Termin setzen, bis wann man zwingend eine Reaktion erwartet. Und mit Klage drohen. Das motiviert die vielleicht zum Handeln.

Viele Grüße

Wie jetzt? Schriftlich oder per E-Mail?

Und an wen hast Du Dich gewandt? Und wie viele interne Kommunikationsschritte ist dieser Adressat von der Filiale weg, in der die Zeiten dokumentiert sind?

Und woher soll da überhaupt innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Antwort kommen?

Am 19.07. kannst Du dann anfangen, Dir darüber Gedanken zu machen, ob da wohl noch was kommt. Selbstverständlich nur, wenn Du Dich tatsächlich schriftlich an das Unternehmen gewandt hast. Wenn nicht, hole das zügig nach.

Schöne Grüße

MM

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