Ich hätte die Möglichkeit geringfügige Tätigkeiten, ähnlich eines Hausmeisters, in einem kleinen
4-Parteien Miethauses durchzuführen. Ich würde dafür 450,00 € als Entlohnung bekommen. Bin Rentner ohne weiteres Einkommen. Muss ich dass der Finanzbehörde / Krankenkasse melden ?
Freue mich über jede sachliche Antwort.
R.K.
Servus,
nein, Du selber musst da nichts weiter machen - diese Meldung besorgt der Arbeitgeber.
Du mußt sie nicht mal dann selber vornehmen, wenn Du Anhaltspunkte dafür hast, dass der Arbeitgeber nicht korrekt abrechnet und auch keine ordentlichen DÜVO-Meldungen übermittelt.
Schöne Grüße
MM
macht der AG … aber wenn man „den Faden mal aufnimmt“, wo sollte denn bei Nichtmeldung oder Nichtanmeldung der Unterschied zu „schwarz Geld“ oder „schwarz Arbeit“ liegen, wenn das also am Finanzamt vorbeiliefe … (?!)
Alle „Minijobs“ laufen „am Finanzamt vorbei“, weil bei diesen die pauschale Lohnsteuer nicht durch an die Finanzämter abgeführt wird.
Der umgangssprachliche Begriff „Schwarzarbeit“ ist nirgendwo definiert, der kann alles und nichts bedeuten. Und ja, selbstverständlich ist der einzige Grund, Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung anzumelden, der, dass keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer abgeführt werden sollen. Welchen Unterschied suchst Du da?
Schöne Grüße
MM
Hallo MM, vielen Dank für Deine Info. So gesehen wäre das ja alles easy…aber was wäre, wenn
es zum Unfall bei der Tätigkeit kommt, und es stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber mich NICHT
angemeldet hat(te) ?
mfG Pelikan-Fla
Moin Zaba46, vielen Dank für Deine rasche Antwort. Ja, tatsächlich könnte bei Nichtmeldung ein
Problem entstehen… Aber ich gehe davon aus, dass so ein Job mit ordentlichem Vertrag gemacht
wird.
LG
Pelikan-Fla
Hallo noch einmal, siehe Antwort an Zaba46
Servus,
die gesetzliche Unfallversicherung wäre in diesem Fall ebenso zuständig, wie wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt.
Je nach Sachverhalt im Einzelnen wird sie allerdings unter Umständen anzweifeln, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt - so oder so: Schön ist anders.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Aber die BG würde dem AG eine Menge Fragen stellen, ggfs. Beiträge nachverlangen, Regress geltend machen und auch evtl. deftige Bussgelder verlangen gem. § 209 SGB VII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html
@Pelikan_fla: Bitte denke daran, daß Du auch als „Mini-jobber“ Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Erholungsurlaub hast und diese Ansprüche nicht rechtswirksam mit dem Lohn abgegolten werden können.
&tschüß
Wolfgang
Oh ja - schön ist anders!