Wie setzt man die Minijob-Haushaltsscheckabgaben steuerlich ab,
wenn z.b. Ende Januar ein Bescheid für die letzten 6 Monate kommt?
Muss man den Bescheid aufteilen in 5 Monate für das vorangegangene Kalenderjahr und einen Monat für das neue Kalenderjahr,
oder muss man die Summe insgesamt dem neuen Kalender zuordnen, auch wenn sie überwiegend das vorangegangene Kalenderjahr betreffen?
ciao Schwipp