Minijob im Rahmen Vermietung mit Mitglied aus eigenem Haushalt

Hallo,

ich habe eine Fachfrage zur Möglichkeit eines Minijobs, zu der ich im Netz bisher keine Antwort finden konnte.

Ich vermiete als Privatperson ein Wohnhaus. In diesem Zusammenhang möchte ich dort eine Hilfe für die Grundstückspflege / Gartenarbeit und den Winterdienst auf Minijob-Basis beschäftigen.

Die Besonderheit: es wäre mein eigener, 18jähriger Sohn, der mit mir im selben Haushalt lebt. Ich weiß, dass ein Minijob im privaten, eigenen Haushalt nicht mit jemanden vereinbart werden kann, der in dem gleichen Haushalt lebt. Aber wie verhält es sich, wenn es sich um ein eigenständiges, separates Mietobjekt handelt, welches ich als Privatperson auch offiziell über meine „normale“ Einkommensteuer als Einnahme und die Kosten als Werbungskosten (bzw. dann Mieterumlage Betriebskosten) abrechne. Wäre hier der sog. „gewerbliche Minijob“ vom eigenen, im Haushalt lebenden Sohn möglich?. Vielen Dank für die Mühe bei der Antwort.

Wie kommst du darauf? Vielleicht meinst du, dass das Finanzamt deinen Sohn nicht als Putzhilfe nach § 35a begünstigt, das ist aber ziemlich logisch. Ganz doof sind sie im Finanzamt auch nicht.

Solange der Minijob nicht zu unüblichen Bedingungen (auch formale Fremdüblichkeit ist zu beachten) oder gar zum Schein abgeschlossen wird, kann man das machen.

Hallo,

es würde mich interessieren, woher Du diese Weisheit

hast.
Gesetzlich gibt es nämlich keine Einschränkung bei „Mini-Jobs“ für im Haushalt lebende Familienangehörige oder sonstige Personen. Im Bereich der häuslichen Pflege zB ist das durchaus üblich, daß entsprechende Hilfsleistungen auch von im Haushalt lebenden Familienangehörigen auf Mini-Job-Basis erledigt werden können.
Natürlich mußt Du damit rechnen, daß evtl. genauer hingeschaut wird, ob die Konstruktion tatsächlich „real“ gelebt wird.

Und Du mußt auch davon ausgehen, daß das Diskriminierungsverbot bei Teilzeitarbeit (was ein „Mini-Job“ nun mal ist) gem. § 4 TzBfG
§ 4 TzBfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
auch grundsätzlich für Familienangehörige bzw. im eigenen Haushalt lebende Beschäftigte gilt - zB was Urlaub und Entgeltfortzahlung angeht.

&tschüß
Wolfgang

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Vielen Dank für die Hilfe. Beste Grüße.