Meine Nachbarin hat ein Bein gebrochen, ist 6 Wochen krank geschrieben und muss danach wahrscheinlich eine ambulante Reha machen. Die Frage ist: wer übernimmt die Kosten für die Reha und werden dann auch die Kosten für den Taxi-Transport zur täglichen Reha übernommen?
Na, sie wird ja irgendwo versichert sein - hoffentlich - oder? Die werden die Kosten dann übernehmen.
Wenn es keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ist, wird es wohl die Krankenkasse sein.
Ob Transportkosten übernommen werden, sollte mit dem Kostenträger abgestimmt werden. Aber ich vermute mal, sie werden ihr den Bus empfehlen. Manche Reha Zentren haben auch Busse, die abholen.
Hallo,
bei geringfügiger Beschäftigung besteht kein Krankengeldanspruch, wohl aber ggf. Anspruch auf Leistungen durch den Rentenversicherungsträger, wozu auch eine Reha. gehören würde. Nur wenn der Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger nicht bestünde, wäre die Krankenkasse am Zug, vorausgesetzt es besteht auch eine Versicherung (entweder eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die schnelle Antwort, war sehr hilfreich.
Danke für die Info.