Minijob Mindestlohn Urlaubsanspruch/Feiertage

Hallo, ich arbeite bereits seit dem 01.04.2015 in einem Versandhandel als Minijobber (Montag 8,5 Stunden/Samstag 4 Stunden) die Tage sind auch im Vertrag genannt.

Nachdem ich jetzt nach Urlaub gefragt habe, sagte man mir dieser sei gemäß einer Regelung in meinem Vertrag (Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist in meinem Arbeitslohn von 8,50 Euro/Stunde zu 1/12 monatlich enthalten).

Hiermit kann doch aber nicht mein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub gemeint sein, oder?

Momentan läuft es so, dass man seinen Urlaub quasi mit Überstunden finanziert.

Wie sieht es mit Tagen an denen einen gesetzlicher Feiertag ist aus? Steht mir da dann bezahlte Freizeit zu ?

Vielen Dank für eine schnelle Hilfe. Gerne auch mit entsprechenden Paragraphen zum nachlesen! Danke

Hallo,

grundsätzlich dürfen in den gesetzlichen Mindestlohn keinerlei weitere Zahlungen/Leistungen des AG eingerechnet sein.

Wenn also der AG Zuwendungen wie Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld zahlt, hat auch ein Minijobber Anspruch auf diese zusätzliche Zahlung - anteilig zu seiner Stundenzahl im Vergleich zu einem Vollzeit-AN.

Auch Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit bzw. Feiertagen dürfen nicht „abgegolten“ werden.
Dabei wird Urlaub immer in Arbeitstagen gerechnet - unabhängig von der tatsächlichen Stundenverpflichtung.

Wenn das Arbeitsverhältnis seit 01.04.2015 besteht und als Arbeitstage Sa. und Mo. festgelegt sind, besteht auch Anspruch auf Vergütung bzw. Ersatzfrei für Ostermontag, Pfingstmontag und den kommenden 3.10.

Allerdings sollte sich ein AN grundsätzlich überlegen, ob ein Arbeitsverhältnis mit einem derartig betrügerischen AG noch weiterhin Sinn macht - vor allem dann, wenn der AN die nach Fallschilderung ausstehenden Leistungen verlangt und ggfs. einklagt.

&Tschüß
Wolfgang