Hallo, ich arbeite bereits seit dem 01.04.2015 in einem Versandhandel als Minijobber (Montag 8,5 Stunden/Samstag 4 Stunden) die Tage sind auch im Vertrag genannt.
Nachdem ich jetzt nach Urlaub gefragt habe, sagte man mir dieser sei gemäß einer Regelung in meinem Vertrag (Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist in meinem Arbeitslohn von 8,50 Euro/Stunde zu 1/12 monatlich enthalten).
Hiermit kann doch aber nicht mein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub gemeint sein, oder?
Momentan läuft es so, dass man seinen Urlaub quasi mit Überstunden finanziert.
Wie sieht es mit Tagen an denen einen gesetzlicher Feiertag ist aus? Steht mir da dann bezahlte Freizeit zu ?
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe. Gerne auch mit entsprechenden Paragraphen zum nachlesen! Danke