Minijob nicht erlaubt zuschuss wohngeld münchen

guten tag,

eine frage. ich arbeite in einem altenheim im schichtdienst (früh- und spät - bis 17.30, kein nachtdienst), 30std/woche. da ich umziehen muss, brauche ich aber noch einen minijob. falls mir mein hauptarbeitgeber dies nicht erlaubt (2 tage die woche würden ca. 2 std. in meine arbeitszeit dort fallen, wenn ich spätdienst habe), und späterer jobs wie putzen od küchenhilfe so spät zu arbeiten sind, dass ich die vorgeschriebe „ruhephase“ bis zum antritt meines hauptjobs nicht gewährleisten kann… ist es dann möglich, sich an das arb.amt (?) zu wenden für wohngeldzuschuss??
nicht falsch verstehen, ich WILL ja noch diesen minijob, aber mit schichtdienst im hauptberuf noch etwas nebenbei zu finden, ist rel. schwer. ausser mein hauptarb.geber würde es eben erlauben (schaut aber nicht so gut aus). nur ohne das, komm ich in münchen nicht über die runden… :frowning:

irgendwelche tipps…??
vielen dank!

Servus,

die Wohngeldstellen sind Einrichtungen der Gemeinde. Man findet sie nicht am Arbeitsamt, sondern im örtlich zuständigen Sozialbürgerhaus der Stadt München.

Schöne Grüße

MM

Wohngeld (bei der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde/Stadt) hängt nur vom Einkommen,Personenzahl und der Höhe der Miete ab.
Entweder man bekommt Wohngeld oder nicht.
Niemand muss dazu nachweisen, ob er nicht selbst mehr verdienen könnte.