Minijob ohne Vertrag, und kein Lohn während Krankheitsausfall

Hallo.
kurze vorgeschichte, habe 2013 angefangen in einer Firma zu arbeiten (in Vollzeit) diese dann nach ein paar Monaten aufgegeben, aus zeitlichen und persönlichen Gründen. Im November 2013 wieder angefangen in der Firma als 400,- Eurokraft… Nun bin ich leider seit 2 Wochen Arbeitsunfähig (Krankgeschrieben). Heute am 31. erfahre ich das ich nun mein Gehalt, was die Hälfte weniger sein soll (wegen 2 wochen Ausfall) und ich dieses Urplötzlich Bar abholen soll. Habe es immer überwiesen bekommen, auch eine Gehaltsabrechnung liegt vor (jedoch wo drauf steht das ich 400,- bekommen habe) dabei habe ich nur 200 bar heute bekommen… Es besteht leider kein Arbeitsvertrag, war immer eine sehr gute Vertrauensbasis in der Firma. Sie meinten sowas bräuchte ich nicht. Nun würde ich gerne wissen ob es möglichkeiten gibt auch so seinen kompletten Lohn zu bekommen… den normalerweise ist es rechtlich ja so, dass auch minijobbern lohnfortzahlungen bei Krankheitsausfall zustehen. Ohne Vertrag auch?
liebe grüße

Hallo!

Am schriftlichen Vertrag scheitert das nicht. Klar besteht Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es muss eben NICHT nachgearbeitet werden.

Aber ob Firma den 400€ Job angemeldet hat ist eine andere Sache. Man sollte bei der Minijobzentrale nachfragen,seine Sozialversicherungsnumer hat man ja zur Hand. So sollte man die Person dort auch finden.
Firma kann sich dann auch einige Unannehmlichkeiten gefasst machen. Zu Recht aber !

Der Wechsel der Auszahlung von Überweisung auf Barzahlung ist verdächtig !
Und auch die Abrechnung 400 € und Barauszahlung (gegen Quittung ?) von nur 200 €.

Da muss man eben Druck machen und es ansprechen,man will vollen Lohn haben.

MfG
duck313

aber ist der 400 euro job nicht automatisch angemeldet wenn ich auch eine Abrechnung bekomme? oider sind das zwei verschiedene paar Schuhe?

Hallo,

stimmt, auch ohne Vertrag hat man Rechte.

Ich würde im Personalbüro nachfragen.

Falls keine Klärung erreicht wird, in schriftlicher Form an die Firma weden und die Zahlung fordern.

Falls dies auch keinen Erfolg bringt, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Hierzu bitte alle Unterlagen (Personalausweis, Barquittung, Lohnabrechnungen, evtl. Anmeldung der Minijobzentrale usw.) mitnehmen, ein Rechtspfleger mit alles schriftlich auf, die Klage wird der Firma zugestellt. Keine Angst, ausser das ihr Arbeitsverhältnis vergiftet ist, passiert nichts Schlimmes.

Kurze Frage: Habe Sie auch die Form eingehalten und den Arbeitsgeber sofort über die AU informiert und das Attest pünktlich (3-Tagefrist) vorgelegt? Dann ist ja gut, ansonsten hätte Ihr Chef eine Grund zur Abmahnung.

Viel Glück
Trotzköpfchen

Hallo, war ja heute da und die meinen was nicht gearbeitet wird, wird auch nicht gezahlt. AU sofort gemeldet aber krankmeldung wollten sie nicht haben… aussage von denen, die brauchen wir nicht. Heute auch nochmal dort vorgelegt aber die wollten sie einfach nicht. Ist eine sehr kleine Firma, ca 8-.10 angestellte…
Noch eine Frage… Ist man automatisch bei der Minijobzentrale angemeldet wenn man abrechnungen bekommt?

Hallo, war ja heute da und die meinen was nicht gearbeitet
wird, wird auch nicht gezahlt. AU sofort gemeldet aber
krankmeldung wollten sie nicht haben…
aussage von denen, die
brauchen wir nicht.

Klar, weil du gar nicht existierst.

Heute auch nochmal dort vorgelegt aber die
wollten sie einfach nicht. Ist eine sehr kleine Firma, ca
8-.10 Angestellte…
Noch eine Frage… Ist man automatisch bei der Minijobzentrale
angemeldet, wenn man Abrechnungen bekommt?

Na, wer macht denn die Abrechnung? Die Firma selbst. Nicht die Minijobzentrale.

Also bleibt das alles schön in der Familie und es dringt nichts über die kleine Hilfsarbeiterin nach draußen oder gar zur Minijobzentrale, die dann irgendwann die Rechte der kleine Angestellten einfordern würde.

Die ganze Geschichte stinkt.

Gruß

Servus,

man kann sehr hübsche Abrechnungen erzeugen, ohne irgendwas anzumelden.

Aber wenn die freundlichen Damen und Herren vom Zoll wieder weg sind, ist der Job ganz sicher angemeldet. Die kommen aber bloß vorbei, wenn sie etwas von den Zuständen in der Bude wissen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo als kleiner Tip wenden Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, da können Sie diesen Fall telefonisch schildern und bekommen dort ganz unverbindlich Ihre Rechte bekannt gegeben.Ich habe dort schon zwei mal angerufen und die haben mir immer helfen können.