Hallo Leon,
das wichtigste ist für Dich, dass Du in der sehr billigen studentischen Krankenversicherung bleiben kannst. Das kannst Du immer, wenn Du nicht mehr als zwanzig Stunden in der Woche arbeitest oder in der vorlesungsfreien Zeit auch länger.
Wenn Du mehr als einen Minijob hast, musst Du zwei Dinge tun: Besorge Dir Deine Steuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern und informiere beide Arbeitgeber darüber, dass Du mehr als 450 € im Monat verdienst. Gib dabei auch beiden Arbeitgebern einen Nachweis über Deine Immatrikulation, damit Du als Werkstudent ohne Abzüge für die Krankenversicherung abgerechnet werden kannst.
Schöne Grüße
MM