Minijob und freiberuflich

Servus allerseits,

angenommen jemand hatte hypothetisch innerhalb eines Jahres zwei Jobs. Einen als Angestellten (3105,3€ brutto), und einen als Freiberufler (5000€ Brutto). Wie müsste man diese richtig in der Steuererklärung deklarieren, damit eine etwaige Nachzahlung möglichst niedrig ausfällt?
Die Idee ist, den Angestelltenjob als Minijob zu deklarieren und für den freiberuflichen eine Einnahmeüberschussrechnung zu machen.
Müsste man dann für die freiberufliche Tätigkeit ab dem ersten Euro Steuern zahlen, oder wäre man noch unter einem Freibetrag?

Wäre eine andere Konstellation sinnvoller?

Dankeschön

Der Angestelltenjob entspricht schon dem 6,9-fachen eines Minijobs.

Sobald du mehr als 450 Euro im Monat verdienst, ist es kein Minijob mehr

Hi @Starcatcher,

handelt es sich bei den Verdienstangaben um monatliches oder jährliches Einkommen?

Schöne Grüße
Stefanie

Hallo,
die Idee ist …, denn man kann nicht selbst etwas deklarieren, was nach den gesetzlich Bestimmungen nicht zudeklarieren ist.
Gruss
Czauderna

Hallo,
die Idee ist …, denn man kann nicht selbst etwas deklarieren, was nach den gesetzlich Bestimmungen nicht zu deklarieren ist.
Gruss
Czauderna

Entweder ist das ein Minijob und er wurde von vornherein so behandelt oder es ist keiner.
Das steht von Tag 1 der Beschäftigung an fest, da braucht es 1,5 Jahre später bei der Steuererklärung keinerlei Überlegungen.

Gruß

Servus,

ich glaube kaum, dass es sich da um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Näheres findest Du in § 18 Abs 1 EStG.

Spielt aber für die ESt keine Rolle - es gibt keinen Freibetrag für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und auch keinen für Einkünfte gem. § 18 Abs 1 EStG.

Was es gibt, ist ein Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen. Der wird hier nicht überschritten, egal wie man das dreht oder wendet.

Also keinen Kopp um die Steuer machen, sondern lieber überlegen, wie man zu einem Einkommen kommt, das wenigstens die Existenz von einem Tag zum anderen sichert.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

der Freibetrag für die Einkommenssteuer 2018 sind 9.000€. Da scheinst du ja drunter zu liegen.
Was man da „als Minijob deklarieren“ soll bleibt mir schleierhaft.

Gruß,
Steve

Hallo!

Als Einkünfte aus nichselbständiger Arbeit für die Angestelltentätigkeit (Anlage N) und als Einkünfte aus selständiger Arbeit für die freiberufliche Tätigkeit, so es denn eine ist, Anlage S in Verbindung mit Anlage EÜR.

Falls es ein Minjob sein sollte, dann gehört dieser gar nicht in die Steuererklärung.

Ein Wahlrecht, es einer bestimmten Einkunftsart zuzuordnen, besteht nicht.

Schöne Grüße!

Und ein Jahr hat zwölf Monate. Schlimm?

1 Like

Wahrscheinlich ist er StB oder WP! :slight_smile:

Bei den Einkünften? Eher RA, schätze ich…

1 Like

im jahr. sorry für die späte antwort

Danke an alle. Mir war einfach nicht klar, dass ein Minijob ein Angestelltenverhältnis sein muss und nicht eine freiberufliche Tätigkeit sein kann.