Hallo,
ich arbeite momentan an der Uni auf 400 EUR Basis (etwa 315 Euro gehalt im Monat). Angestellt bin ich also beim Land NRW also Landesamt für Besoldung. Ich fange ab Oktober ein Praktikum an bei dem ich etwas mehr als 600 Euro monatlich verdiene. Für dieses Praktikum brauche ich also meine Lohnsteuerkarte. Diese hinterliegt bei dem Landesamt für Besoldung wegen meines Mini-Job an der Uni. Der Mini-Job soll während des Praktikums weiterlaufen, sodass das Landesamt für Besoldung meine Lohnsteuerkarte nicht rausrücken wird. Wie reiche ich als meine Lohnsteuerabzugsmerkmale fürs Praktikum ein? Ich komme doch nicht automatisch in Steuerklasse 6, oder (wegen zweites Beschäftigungsverhältnis)? Der Job an der Uni ist ja nur ein Mini-job.
Kann mir wer helfen?! Lösung