MiniJob und Praktikum? Welche Lohnsteuer und brauche ich 2 Lohnsteuerkarten?

Hallo,

ich arbeite momentan an der Uni auf 400 EUR Basis (etwa 315 Euro gehalt im Monat). Angestellt bin ich also beim Land NRW also Landesamt für Besoldung. Ich fange ab Oktober ein Praktikum an bei dem ich etwas mehr als 600 Euro monatlich verdiene. Für dieses Praktikum brauche ich also meine Lohnsteuerkarte. Diese hinterliegt bei dem Landesamt für Besoldung wegen meines Mini-Job an der Uni. Der Mini-Job soll während des Praktikums weiterlaufen, sodass das Landesamt für Besoldung meine Lohnsteuerkarte nicht rausrücken wird. Wie reiche ich als meine Lohnsteuerabzugsmerkmale fürs Praktikum ein? Ich komme doch nicht automatisch in Steuerklasse 6, oder (wegen zweites Beschäftigungsverhältnis)? Der Job an der Uni ist ja nur ein Mini-job.

Kann mir wer helfen?! Lösung

Ist es denn ein „Minijob“ oder ein versicherungspflichtiger Teilzeitjob mit einem Verdienst von 400 Euro? Sind es denn 400 Euro brutto und 315 netto? Denn dann wäre es klar, weil bei einem „minijob“ keine Abzüge fällig werden, bzw. seit neustem ca. 15 Euro für Rente.
Ist aber auch egal - Dann wird eben für das Praktikum Steuerklasse 6 angesetzt und zum Jahresende gibt es dann nach der ESt-Erklärung die zuviel abgezogene Steuer zurück. Eventuiell könnte man dann noch die Klasse 6 auf die 400 und die 1 auf die 600 anrechnen.
Wenn es aber tatsächlich nur ein echter „Minjob“ ist, dann sollte es kein Problem sein die Klasse1 für das Praktikum zu nutzen. Übrigens: Die „Lohnsteuerkarten“ gibt es ja sowieso nicht mehr. Dafür wurde ja jetzt das ELSTAM Verfahren eingerichtet. (googeln!).

Hallo Unbekanne(-r).

Das ist alles etwas Wischiwaschi. Es gibt seit 2013 keine Lohnsteuerkarten mehr. Alle Arbeitnehmerdaten werden in der sogenannten Elstam-Datenbank geführt. Bei einem Mini-Job gibt es ein Wahlrecht, ob nach Lohnsteuerabzugsmerkalen - also nach Steuerklasse - oder pauschal versteuert wird. Bei Pauschalversteuerung können die Lohnsteuerabzugsmerkmale dem anderen Arbeitgeber angezeigt werden. Dem Land NRW muss also nur mitgeteilt werden, dass Pauschalversteuerung vorgenommen werden soll, sofern das nicht ohnehin bereits geschieht.

Gruß
Wolfgang Bröker

Sie können Steuerklasse I nur für 1 Beschäftigungsverhältnis nutzen. Ab dem zweiten wird automatisch auf LSt-Klasse VI abgerechnet. Einen Mini-Job (auf 450-Euro-Basis) dürfen Sie auch haben.
Also: Praktikum (600 Euro) auf LSt-Klasse I.
Uni (315 Euro) ohne LSt.
Theoretisch bekämen Sie also erst ab dem 3. Arbeitgeber Steuerklasse VI. Und die wäre wirklich ungünstig (rund 40% Lohnsteuer).

ja,
ist ein minijob

und wie komme ich an meine lohnsteuerkarte.

So etwas gibt es nicht mehr. Sie benötigen lediglich eine Steuer-ID, die Sie bei Ihrer Stadtverwaltung / Bürgerservice / Gemdeindeverwaltung beantragen.

Bei einem Minijob wird keine Lohnsteuerkarte benötigt. Also müsste die Klasse 1 frei sein für das Praktikum.
Also für das Praktikum die Steuer-Identifikationsnumer angeben und vielleicht noch darauf hinweisen, dass es nach Klasse 1 berechnet werden soll. Aber das müßte die Uni dann über die ELSTAM-Anmeldung dann auch selbst vom Finanzamt gemeldet bekommen, dass die Klasse 1 „frei“ ist.