Minijob und Urlaub - knifflige Frage

Hallo!

Person A (17Jahre) hat einen Minijob, bei dem sie maximal 520 € im Monat verdient. Da sie als Aushilfe angestellt ist, bewegen sich die Arbeitszeiten von 2,5 bis 5,5 Stunden am Tag, an bis zu drei Tagen pro Woche. Wie ist da ein Urlaubsanspruch zu berechnen? Für mich sind das etwas zu viele Variablen :-/

Mit der Bitte um Erleuchtung

Mutschy

Hallo,

für die Urlaubsberechnung sind zuerst einmal die Arbeitstage maßgeblich. Die Stundenanzahl kommt erst dann zum Tragen, wenn es um die Urlaubsvergütung geht.

Dabei gilt der Grundsatz, daß beides nach Durchschnittsberechnungen zu erfolgen hat. Für die Vergütung ist das auch im Gesetz in § 11 BUrlG definiert. Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz auch auf die Berechnung der Urlaubstage für übertragbar erklärt.

&tschüß
Wolfgang

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Herzlichen Dank schonmal.
Also nehme ich den Durchschnitt der gearbeiteten Tage pro Woche (sagen wir 2.6) und den Durchschnitt der geleisteten Stunden (angenommen 4.1 h pro Tag, beides nur Beispielwerte!) und habe dann eine Zahl der zu vergütenden Stunden? In meinem Fall also 2.6*4.1 und damit 10.66 h. Müssten dann 11 Stunden vergütet werden? Oder 10? Oder eben jene 10.66? Urlaub in Form von Freizeit is hier mal außen vor, es geht rein um die finanzielle Vergütung.

Gruss

Mutschy