Minijobber in au kündigen

Hallo zusammen,

Eine fiktiver Kleinbetrieb, privater Haushalt, hat eine fiktive Reinigungskraft mit Anmeldung der Minijobs-zentral.
Diese soll gekündigt werden, es ist nichts vorgefallen.
Allerdings befünde sich seit längerem in einer au. Grundsätzlich sei die putzkraft damit einverstanden. Besteht aber darauf, dass sie nicht in der au kündbar sei.
Gilt das auch für Kleinbetriebe?

Mit freundlichen Grüßen
Tina

Moin,

das gilt überhaupt nicht, ist eine ziemlich langlebige Urban Legend im Arbeitsrecht. Prinzipiell besteht während einer Krankheit kein Kündigungsschutz. Es gibt natürlich auch hier exotische Einzelfälle, die aber wirklich Einzelfälle sind.
Also, Kündigung schreiben und fertig. In die Kündigung muss übrigens (erst mal) keine Begründung.

Soon

Danke für die Info