MinijobRentner, wie kommt der Minijobber an die 300,--- - Steuererkl.?

Hallo, ich ud ein Bekannter von mir sind uns nicht einig. Es geht um: https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/

Wenn nun jemand berentet ist und einen Minijob hat, sonst keine Steuererklärung machen muss, weil die Rente zu niedrig ist dafür - muss er dennoch eine machen dieses Mal, damit er die erwähnten 300 Euro über diese Möglichkeit bekommt?

Und seit 2 Tagen heisst es, jeder Renter, Pensionär etc., bekommt einmalig 300,–

  • ist das eine andere Baustelle und in soeinem Fall bekäme jener Rentner und alle, denen es ähnlich ergeht, 2 x Unterstützung wegen der aktuellen Lage?

Kann sein, meine 2 Frage gehört hier nicht wirklich hinein, aber ich bin nicht ganz sicher, ob nicht zumindest in 2 Reihe sozusagen.

Weiss hier jemand bescheid?

Gruss
Nordische

Sorry, meine 2 Frage hat sich erledigt und damit auch die Hauptfrage, da es sich um die gleiche Pauschale handelt wie mir scheint.

Da ich den Beitrag selbst nicht löschen kann… wegen mir könnt ihr meine Frage und meinen Nachtrag gerne löschen.

Besten Dank!
Gruss
Nordische

Da wäre ich mir noch nicht so sicher, das eine war doch Entlastungspaket 2 und das andere Paket 3?

Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Die Energiepauschale wird dann vom AG mit ausgezahlt.

Bei Rentnern wird es wohl mit der Rente ausgezahlt werden, vermute ich.

Hallo Beabel,

er sagt, er zählt sich zu den sog. Kleinstarbeitgebern, da verhält es sich eben nicht so.
Da muss der Jobber das Geld über das Finanzamt einholen.

Das beide Zahlungen aus verschiedenen Töpfen kommen, kann ein guter Hinweis sein. Sollte sich das herausstellen, wäre es sicher schön für jene, die betroffen sind.

Danke für den Hinweis!!! - Bleibt noch immer die Frage 1… wie kommt der Jobber, der Rentner ist vom Chef, der selbst auch Pensionär ist und sonst kein Personal hat und der Nebenerwerb wirklich ein sehr kleiner ist, an die Energiepauschale.

Gruss
Nordische

Ja, in diesem Fall muss der Miniminijobber eine Einkommensteuererklärung machen, um darüber die Energiepauschale zu erhalten.

Ja, das ist echt der Hit. Ich bekomm es im Januar 2023 erst vom FA erstattet. Der Staat nimmt auf Kosten der Unternehmen kostenlose Darlehen auf!

Hallo Nordische,

danke für Ihren Kommentar. Ich verstehe die Verwirrung bezüglich der Energiepreispauschale für Rentner mit Minijob. Lassen Sie mich versuchen, es zu erklären:

  • Rentner, die neben der Rente einen Minijob haben, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben, da die Rente zu niedrig ist.
  • Für die Energiepreispauschale von 300 Euro müssen sie aber dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Nur so kann ihnen die Pauschale ausgezahlt werden.
  • Die einmalige Einmalzahlung von 300 Euro an Rentner von der Bundesregierung ist eine separate Sache. Die bekommen Rentner automatisch, eine Steuererklärung ist dafür nicht nötig.
  • Rentner mit Minijob können also beides bekommen: Die 300 Euro Einmalzahlung automatisch UND die 300 Euro Energiepreispauschale über die Steuererklärung. Macht zusammen 600 Euro.

Hallo Andreas,

vielen Dank für diese erhellende Antwort, denn selbst beim Finanzamt selbst konnte mir die zuständige Person keine definitive Antwort geben.

Nun muss ich zugeben, ich habe noch nie selbst eine solche gemacht. Früher erledigte dies mein Steuerberater und dann war es nicht mehr nötig wegen Berentung.

Wissen Sie vielleicht bezüglich der dann folgenden Schritte zwecks Umsetzung
bescheid? Ich finde da nämlich auch wieder keine klaren Angaben oder gar gar
keine im Netz. Und da mir das Finanzamt nicht weiterhelfen konnte, scheue ich mich dort nochmal anzurufen um die noch offenen Punkte anzusprechen, denn
wenn ich wieder höre, dort weiss man es nicht und könne mir nicht helfen, könnte
es sein, dass ich dann doch ungehalten wäre und das will ich mir selbst nicht antun.

Weitere Frage also an Sie:
Gibt es für diesen Zweck ein besonderes Formular und muss ich lediglich meine
Minijobangaben machen und bekomme dann automatisch diesen „Zuschlag“ oder
muss man da besondere zusätzliche Angaben machen oder Informationen geben?

Am Ende ist es wahrscheinlich alles sehr simpel, wenn man es denn weiß…und dazu braucht es numal jemanden, der/die sich auskennt…und man fragen kann.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier nochmal konkret helfen könnten.

Beste Grüsse

Nordische

Servus,

Frag den Finanzminister:

Kurz: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird geprüft, ob die Energiepreispauschale schon ausgezahlt worden ist. Wenn nicht, wird sie bei der Abrechnung zur Einkommensteuer berücksichtigt, es braucht keinen besonderen Antrag, sondern nur die Abgabe einer ESt-Erklärung.

Schöne Grüße

MM