Minijobs / Mehr als geringfügig beschäftigt / Mehrere Jobs und wahrscheinlich über 450,-€

Hallo zusammen,

im Internet-Urwald finde ich keine Lösung, deshalb hoffe ich auf Euch.

Also vorab: Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Vollzeitjob, aber bis dahin schlage ich mich mit Aushilfsjobs durch. Nebenbei mache ich ein Fernstudium.

Zur neuen Situation: Ich habe nun zwei Aushilfsjobs und werde höchst wahrscheinlich regelmäßig die 450,-€ Grenze weit überschreiten. Teilzeitjobs sind bei beiden Stellen leider nicht möglich. Dazu kommt noch, da es sich bei beiden Stellen um Gastronomie-Jobs handelt, werde ich den Großteil des Lohns bar auf die Hand bekommen (also dann selbst auf meinem Konto einzahlen, es findet somit keine automatische Abbuchung für Steuern/Versicherungen etc. statt).

Meine Fragen:
1.) Wie, wann, wo und in welcher Höhe kann und muss ich nun die Sozialversicherungen zahlen?
2.) Würde es Sinn machen ein Gewerbe anzumelden und somit meine Dienstleistung anzubieten? Vor allem mit der Aussicht, dass ich in den nächsten Monaten wieder einen Vollzeitjob finde?
3.) Gibt es irgendwo im Internet eine Seite oder gibt es ein Amt oder eine Stelle, dass mich über diese sogenannte „mehr als geringfügige Beschäftigung“ ausführlich informieren kann?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.

Liebe Grüße,
Martina

Servus,

als Arbeitnehmer muss man sich weder um Steuer noch um Sozialversicherung kümmern, das ist Sache des Arbeitgebers. Die Bezahlung ohne Abrechnung und baT heißt auch in der Gastronomie und im Taxigewerbe Schwarzarbeit und ist nicht zulässig.

Wenn es sich um ein echtes Studium handelt (= Zugang zur studentischen Krankenversicherung), sind Studenten bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden außerhalb der vorlesungsfreien Zeiten für den Arbeitgeber ziemlich billig, weil er dann keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss.

Das mit dem Gewerbe wirst Du sicherlich von allen möglichen Obergescheiten hören, es ist aber so falsch wie nur was: Nichtselbständige (= weisungsgebundene) Arbeit kann nicht selbständig ausgeübt werden, da gibt es keine Option.

Das mit dem Informieren ist ziemlich schwierig, wenn keine konkrete Fragestellung bekannt ist - da wäre es schon gut zu wissen, was genau Du wissen möchtest.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Finger weg von so einem Arbeitgeber. Wer derart hochkriminiell (Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben, höchstwahrscheinlich auch illegale Umgehung des Mindestlohns) agiert, wird auch bei allen anderen wichtigen Punkten wie zB Stundenabrechnung, bezahlter Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kein verläßlicher Vertragspartner sein.

Höchst offizielle Informationen zu „Mini-Jobs“ findest Du hier:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

&Tschüß
Wolfgang