Minimaler Schaden

Guten Tag,

freue mich über eine Antwort!
Man nehme an, es entstünde ein Schaden an einem Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers. Gibt es einen „Aspekt der Verhältnismäßigkeit“?
Man nehme an, der Schaden sei minimal, der Besitzer des KfZ hole aber das Maximale raus, indem er vorgibt, ein Karosserieteil austauschen zu lassen (Kosten ca. 1000€), dies aber doch nicht austauschen lässt und das Geld einkassiert.

Dankeschön,
Igeline

Hallo,

klar, der Schaden darf 130% des Wagenwerts nicht überschreiten und sicher darf der Geschädigte aufgrund eines Gutachtens abrechnen.
Der Grundsatz von Schadensersatz ist, das der Geschädigte danach so zu stellen ist, als wäre der Schaden nicht entstanden.

Also einfach nicht fremden Leuten ins Auto fahren.

hth

Hallo,
wenn der Geschaedigte einen Gutachter beauftragt und dieser eine angemessene Reparatur mit Austausch eines Karosserieteiles nahelegt, kann der Geschaedigte das Geld nehmen und mit dem Schaden weiter rumfahren oder wie auch immer er mag bissl drueberpinseln.
Uebertragen heisst es, die 1000 EUR muessen bezahlt werden. Der Betrag muss nur dem Schaden entsprechen bei fachgerechter Reparatur.
PS Bei Gutachten Reparatur incl MwSt oder Geld ohne MwSt.
Gruss Helmut

Hallo,

klar, der Schaden darf 130% des Wagenwerts nicht überschreiten
und sicher darf der Geschädigte aufgrund eines Gutachtens
abrechnen.

nein, wo hast du denn das her.
es gibt die 130%-grenze beim integritätsinteresse, aber deine aussage wurde bisher von der rechtsprechung nicht angewandt.

Der Grundsatz von Schadensersatz ist, das der Geschädigte
danach so zu stellen ist, als wäre der Schaden nicht
entstanden.

nach § 249 I bgb ist der geschädigte so zu stellen, wie er hypothetisch stehen würde, wenn das schadensbringende ereignis nicht eingetreten wäre.

Hallo,

danke auch, aber als Versicherungs-Laie verstehe ich das nicht. Der Wagen (relativ neu) war sicher teurer als 1000€. Aber so viel Geld für eigentlich-keinen-Schaden finde ich -persönlich!- nicht verhältnismäßig und der „Geschädigte“ steht nach dem Ereignis ohne Zahlung so da wie vorher.

Bitte nochmal für mich erläutern!
Gruß, I.

danke.

Aber so viel Geld für eigentlich-keinen-Schaden finde ich
-persönlich!- nicht verhältnismäßig

Hi,
was heisst eigentlich? Gab es einen Schaden oder keinen?

… und der „Geschädigte“ steht nach dem Ereignis ohne Zahlung so da wie vorher.

Wenn er ohne Zahlung so da steht wie vorher, gab es also keinen Schaden. Der Versicherer wird sicher die Zahlung verweigern, wenn jemand nur Geld möchte, einfach so, ohne dass irgend etwas passiert ist.

Bitte nochmal für mich erläutern!

Gerne, wenn etwas mehr Informationen vorliegen. Welches unbeschädigte Karosserieteil soll getauscht werden?
Ich tippe mal auf den Stossfänger. Diese Teile haben die Eigenschaft, dass die Kunststoffverkleidung nach einem leichten Anstoss wieder die ursprüngliche Form annimmt. Der Prallkörper unter der Verkleidung kann aber trotzdem beschädigt sein. Der Austausch des Stossfängers incl. Lackierung kostet je nach Fahrzeugtyp und ausführender Werkstatt ca. 1.000.- € - 1.500.- €

Gruß Keki