Moin,
der neue Bundestag ist zusammen getreten, die Regierung noch nicht gewählt, d.h. die bisherige bleibt geschäftsführend im Amt.
Auch die bisherigen FDP-Minister?
Danke
Laika
Moin,
der neue Bundestag ist zusammen getreten, die Regierung noch nicht gewählt, d.h. die bisherige bleibt geschäftsführend im Amt.
Auch die bisherigen FDP-Minister?
Danke
Laika
Ja. Die Mitgliedschaft im Kabinett ist völlig unabhängig von der Mitgliedschaft im Bundestag, im Grunde genommen sogar von der in einer Partei. Die Kanzlerin kann ins Kabinett berufen wen immer sie will, auch wenn sie natürlich in der Praxis sich an die Vorschläge der Parteien hält.
Hallo,
die parteilosen Minister sind jedoch extrem rar gesäht.
Bspw. dieser: http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Leussink
Gruß
vdmaster
Wobei die meisten Minister ja wohl auch MdB waren, dann nicht mehr sind. Trotzdem können sie noch weitreichende Beschlüsse fassen bzw. mitbestimmen.
Was schlicht daran liegt, daß die an der Regierung beteiligten Parteien Kabinettsmitglieder vorschlagen, die dann übliicherweise ihren Reihen entstammen. Ändert allerdings nichts daran, daß der Bundeskanzler theoretisch an diese Vorschläge nicht gebunden ist, sondern dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorschlagen könnte wen er will und für geeignet hält. Praktisch würden dann natürlich die betreffenden Parteien wohl eine Teilnahme an der Regierung ablehnen, wenn ihre Personalvorschläge nicht durchkommen (von der eigenen Partei des Kanzlers mal abgesehen, je nachdem wie fest er sie im Griff hat)
Wobei die meisten Minister ja wohl auch MdB waren, dann nicht
mehr sind. Trotzdem können sie noch weitreichende Beschlüsse
fassen bzw. mitbestimmen.
In dem Punkt, in dem die Exekutive dies kann, und eine geschäftsführend im Amt befindliche Bundesregierung unterliegt auch gewissen Einschränkungen.
Die Kanzlerin kann ins Kabinett berufen
wen immer sie will,
Im Rahmen der geschäftsführenden Regierung jedoch nicht. Grds. darf sie am Kabinett keine Änderungen vornehmen - wenn ein Minister nun (aus welchem Grund auch immer) sein Amt nicht mehr ausführen kann oder möchte, kann sie nur einen anderen Minister beauftragen, das Ressort mit zu verwalten.
Leider finde ich keine Erläuterung dazu, habe aber vor Kurzem in der Zeitung dazu den Begriff „Versteinerungsprinzip“ gelesen (der wohl nur in Österreich auch offiziell so heißt)
Gruß
haWeThie
Im Rahmen der geschäftsführenden Regierung jedoch nicht. Grds.
darf sie am Kabinett keine Änderungen vornehmen - wenn ein
Minister nun (aus welchem Grund auch immer) sein Amt nicht
mehr ausführen kann oder möchte, kann sie nur einen anderen
Minister beauftragen, das Ressort mit zu verwalten.
Und genau das ist ja auch geschehen, als Frau Aigner zurück nach Bayern gegangen ist, musste Hans Peter Friedrich geschäftsführend übernehmen.
Nach der rot-grünen Regierung, 2005, gab es diesen Fall (in genau diesem Ministerium) auch schon, als Trittin von Künast übernahm.
Ein Name ist mir dafür leider auch nicht bekannt.
Gruß
Anwar
Hi,
ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Anzahl extrem niedrig ist. Die Hintergründe sind mir ansonsten durchaus geläufig.
Gruß
vdmaster
Kinkel war anfangs auch parteilos
Hi,
ein paar Tage .
vdmaster