Hallo. Ich schreibe jetzt nochmal wegen dem Thema. Wenn man sich über eine Generalstaatsanwaltschaft beschwert hat bei dem Ministerium für Justiz und mit der Bearbeitung des Ministeriums für Justiz auch nicht einverstanden erklären kann, an wem kann man sich dann noch wenden ? Danke
Hallo!
Als verbleibende Möglichkeit sehe ich noch den Petitionsausschuß deines zuständigen Landtages bzw. des Deutschen Bundestages.
Ferner kann man versuchen, die Abgeordneten für Land und Bund seines Wahlkreises einzubinden.
Als letzte Möglichkeit fielen mir die gewählten Europa-Abgeordneten deines Wahlkreises und der EuGH ein.
Herzliche Grüße
Helmut
Dann macht man das, was in einem Rechtsstaat dafür vorgesehen ist: man klagt und lässt sich kostenpflichtig darüber aufklären, dass man im Unrecht ist.
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für eine Beschwerde?