Ministerpräsident-Volksentscheid Stuttgart 21 ?

Hallo zusammen,

ich muss eine Ausarbeitung über Stuttgart 21 schreiben. Die Fragestellung ist, wie der Ministerpräsident einen Volksentscheid herbeiführen kann.
Infos bezüglich Ministerpräsident und Volksentscheid sind leicht zu finden, aber ich sehe die Verbindung nicht…kann der MP den Volksentscheid verbieten?!

Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Hallo,

ich muss eine Ausarbeitung über Stuttgart 21 schreiben. Die
Fragestellung ist, wie der Ministerpräsident einen
Volksentscheid herbeiführen kann.

Artikel 60 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm kennst du schon? Da ist eigentlich alles dazu festgelegt. Details stehen dann im entsprechenden Gesetz über Volksabstimmungen http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-volksabstimmungs…

kann der MP den Volksentscheid verbieten?!

Verbieten kann er da gar nichts. In der Verfassung steht auch ganz klar, daß die Regierung und nicht der MP zuständig ist. Daß eine Landesregierung dem MP in aller Regel folgt, sollte aber auch klar sein. Außerdem hat er die Richtlinienkompetenz (Art. 49 der Verfassung)

Cu Rene