Liebe Experten,
aus ganz aktuellem Anlass eine Frage:
Frau X arbeitet festangestellt in einem Kinderhort. Da auf Grund des Sturmes die Schulen geschlossen bleiben, kann/muss Frau X nicht zur Arbeit gehen. Ist es zulässig, dass ihr dieses „Nicht-Arbeiten“ als Minusstunden angerechnet wird? Oder muss der Arbeitgeber sie ganz normal bezahlen? Vielleicht, da es sich um höhere Gewalt handelt?
Ich bin gespannt auf die Antworten, vielen Dank schon einmal.
Grüße,
C.C.