Moin,
nehmen wir mal an, dass ein AN infolge von Auftragseinbrüchen eine nicht unerhebliche Anzahl von Minusstunden angehäuft hat. D.h., eher gegangen, längeres Wochenende usw. Der AN bekommt seinen Lohn nach wie vor bezahlt, aber die nicht geleisteten Stunden werden vom Stundenkonto abgezogen. Die Minusstunden belaufen sich auf mittlerweile 200. Der AN geht 2018 in Rente und befürchtet, dass er es nicht schafft, die Stunden bis dahin auszugleichen.
Wie verhält es sich jetzt? Darf der AG ihm den Lohn bis zum Renteneintritt kürzen, damit dann beide pari sind, wenn der AN in Rente geht? Oder hat der AG Pech gehabt und darf ihm den Lohn nicht kürzen? Es gibt ja auch die Klausel im BUrlG bei zuviel genommenen Urlaub.
Ich würde ja den § 615 BGB einwerfen, bin mir aber nicht sicher, ob diese spezielle Situation darüber angewandt werden kann.
Da es hier um einigermaßen viel Geld, würde ich mich über belastbare Quellen und Paragraphen freuen.
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