Minusstunden durch geplante OP trotz Krankmeldung ?

Folgende Situation:

Herr „X“ hier als Arbeitnehmer in der Gastronomie, muss nach einer Untersuchung eine kleinere Operation durchführen lassen.

Der neue Dienstplan für den nächsten Monat wurde „am Brett“ ausgehangen und Herr „X“ selbst wie folgt eingeteilt : Mo - Fr Dienst, Sa - So Frei
( AN arbeitet abwechselnd auch am WE )

AN teilt dem AG am Donnerstag den 25. eines Monats mit, dass am Mittwoch den 02. im neuen Monat eine kleinere wichtige OP stattfinden muss und laut dem Arzt danach nicht gearbeitet werden darf.

Herr „x“ gibt dem AG bescheid, da der Dienstplan geändert werden muss, weil sonst keiner in der entsprechenden Position arbeitet, diese aber für den Betriebsablauf wichtig ist.

Herr „x“ wurde dann im Dienstplan an den Tagen Mi , Do , Fr „freigestellt“ , sowie am Sa und So - Freie Tage -

Herr „x“ wurde operiert und bekam eine AU von Mi (Tag der Op) bis Sonntag, da der Arzt der Meinung war, so könne Herr „x“ auch am WE im Bett bleiben und hätte eine AU, wenn er kurzfristig am WE „einspringen“ solle.

Herr „x“ wurde nach dem Eingriff im aktuellen Dienstplan vom AG von Mi bis So , wie es die AU vorsieht, als „Krank“ eingetragen.

Samstag und Sonntag gilt als „freie Tage“
Mi, Do , Fr jedoch als Minusstunden, da die Betriebsleitung vor der OP den Dienstplan geändert hat.

-> Von „Arbeitstagen“ in „freie Tage“ am Mi, Do und Fr.

Nun ist Herr „x“ 24 Stunden im Minus.

Ist dies üblich? Wer kann helfen?

Hallo,

da hat doch einer einen Rechenfehler eingebaut. Fehlstunden und -tage, die durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheingung legitimiert werden müssen nicht nachgearbeitet werden. Daher dürfen Sie auch nicht als Minusstunden vom Stundenkonto abgezogen werden.

Grüße

Danke für die schnelle Antwort.

Gibt es einen genauen §, den Herr „x“ in diesem Fall der Betriebsleitung vorlegen könnte?

Diese behaart auf den eingetragenen freien Tagen, welche durch eine AU nicht „gutgeschrieben“ werden können, da Zitat: „frei eben frei ist und nicht gutgeschrieben werden kann“

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

So, wie ich das verstehe, hattest du normalerweise am Wochenende frei. Der Arzt hat dich bis Sonntag arbeitsunfähig geschrieben. Wenn man es ausreizen möchte, könnte man das Wochenende als freie Tage nehmen. Allerdings sind dann immer noch der Donnerstag und der Freitag, die defintiv als Tage im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes gelten und dann entsprechend nicht als Minustage gelten.

Data

Btw. Ich glaube, das ist nicht das erste Mal, dass dein AG seinen Pflichten nicht nachkommt. Vielleicht solltest du darüber nachdenken, einen neuen AG zu suchen. Gerade in de Gastronomie werden Fachkräfte händeringend gesucht.

und der Mittwoch

Hallo,

Es ist sogar so, dass wenn eine Erkrankung in den Urlaub fällt, diese Tage nicht an den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen!

Der faule Trick funktioniert also nicht, egal ob der Plan vorher erstellt oder nachträglich geändert wurde.
Krank ist Krank. Wenn du die Meldefristen einhälst und die Zettel abgibst, sind dies Krankenversicherte Tage.

Einfach mal Google mit „Krankheit im Urlaub“ anwerfen.

MfG Peter(TOO)

Im Grunde ist die Sache klar, wenn die Tage im Dienstplan ->Mi, Do, Fr <- als „Arbeitstage“ eingetragen sind und mann dann krank wird, sprich sich am Mittwoch morgen krank meldet. Durch die AU werden diese Tage dann rückwirkend als „wie gearbeitet“ behandelt.

Gibt man jedoch eine Woche vorher einen OP Termin bekannt und die Betriebsleitung teilt Herrn „x“ am Mi , Do , Fr ( Sa, So ) als „Freie Tage“ im Dienstplan ein, dann gilt -so die Aussage von der Betriebsleitung- dieses:

Krankheit während Urlaubs oder Freizeitausgleichs
Erkrankt der Arbeitnehmer während seiner Freizeit, so entstehen dadurch keine zusätzlichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber. Das gilt auch, wenn die Freizeit als Ausgleich für Mehrarbeit gewährt worden ist; diese wird also nicht nachgewährt.
(Das ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 9 BUrlG beim Urlaub
anders. Krankheitstage, für die eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt
werden kann, werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Die Tage sind also
nachzugewähren.)

Nach dem Gesetz hat Herr „X“ also Pech gehabt, wenn er an seinen freien Tagen erkrankt.

Jedoch war er Mi, Do, Fr im Dienst eingeteilt. Herr „x“ musste seinem Arbeitgeber bescheid geben, dass er nicht arbeiten kann. Der AG musste Herrn „X“ vom Dienst „Freistellen“.

Gilt in dieser Situation auch : Wenn als „Freier Tag“ eingeteilt und krank,- dann Pech gehabt?