Frau F ist einen kompletten Kalendermonat krank geschrieben. Sie arbeitet im Einzelhandel und hat ein Stundenkonto. An 6 Tagen der Woche würde eine Sollstundenzahl von 6,4 berechnet werden, Nun hat Frau F aber, sagen wir, „Sollstunden“ von 173 und nur „Iststunden“ von 166. Von Ihrem Überstundenkonto wären 7 Stunden abgezogen worden, trotz kompetter Krankschreibung.
Ist es für Euch erörterbar, wie das zu Stande kommen kann? Für mich ist das unverständlich.
hmm ist interessant. Also bei Krankschreibung hat die Frau Anspruch auf die Stunden die in Ihrem Vertrag stehen. Wenn das also 40 Stunden in der Woche sind dann eben diese.
Sagen wir mal laut Arbeitsvertrag handele es sich um eine 40 Stundenwoche, allerdings werden im Stundenkonto nur knapp 39,6 Pro Woche berechnet. Die Rechnung geht alles in allem für mich nicht auf.
Könnte mir zumindest nicht erklären, wie bei einem Festvertrag eine Sollzeit (173 Stunden) bestehen könnte, die ja mit der täglichen Sollberechnung (dann nur 166 Stunden) nicht auf den gleichen Nenner kommt.
wie kommen die 173 Stunden zustande?
Wie lange wird an welchem Wochentag gearbeitet oder wird tatsächlich an jedem Arbeitstag 6,4 Stunden gearbeitet?
Handelt es sich um Gleitzeit oder feste Arbeitszeit?
Wann war der letzte Arbeitstag?
Ab welchem Tag ist die Krankschreibung gültig?
Was sagt die Buchhaltung dazu?
Meine erster Gedanke wäre, dass Frau F nach der Arbeit am Freitag zum Arzt gegangen ist (evtl. auch erst Montag, wegen der Öffnungszeiten) und dieser die Krankmeldung ab Montag ausgestellt hat, obwohl Samstag auch noch ein Arbeitstag gewesen wäre.
Mein zweiter Gedanke wäre, dass die Krankheitstage von der Buchhaltung noch nicht oder falsch in das Studenkonto eingetragen wurden.
stimmt so pauschal nicht. Wenn die ANin vor Beginn der AU bestimmte Dienste zugeteilt bekommen hätte, die von der Sollstundenzahl abweichen, dann werden diese konkreten Dienste zur Berechnung herangezogen.
Ebenfalls können bereits vor Beginn der AU vereinbarte Zeitausgleiche (außer Erholungsurlaub) für die Zeit während der AU trotzdem berechnet werden. Die Stunden sind dann verfallen.
Der erste Denkanstoß, den ich geben könnte, wäre, dass man beim Personalbüro fragen könnte, wie das zustande kommt, bzw. - falls man dort um eine Antwort verlegen ist - wen anders in der Firma man fragen könnte, wie das zustande kommt, und diesen dann auch entsprechend befragt.
Der zweite Denkanstoß wäre, dass man mit dem nunmehr erworbenen Wissen sich oder jemand anderem die Frage stellt, ob dieses Zustandekommen rechtens sei.
Wenn es sich nun aber um Zeiterfassungssystem handle, dass nur tatsächliche Zeiten erfasst und zugeteilte Dienste hier nicht eingetragen würden? Inwiefern können Zeitausgleiche trotzdem berechnet werden, wenn die ANin fest eine 6 Tage Woche a 6,4 Stunden berechnet bekommt?
Das ist die Frage, die sich hier stellt. Wie kommen 173 Sollstunden zu Stande? Da kann man sich nur fragen…
Es handelt sich um einen Vollzeitvertrag mit vertraglich festgelegt 40 Wochenstunden… Es wird an 6 Tagen der Woche pauschal 6,4 Stunden berechnet, handelt sich aber eigentlich um eine 5 Tage Woche,
Feste Arbeitszeit eigentlich, Gleitzeit würde ich es nicht nennen. Nur wird spontan verlangt 2-4 Stunden nach Ladenöffnung zu bleiben.
Krankschreibung vom 02.05.-31.05, Der erste war ja Sonn- und Feiertag. Vorher Urlaub bis 30.04.
Die Buchhaltung hält sich bedeckt, alles wäre richtig erfasst worden. Zu genauerem noch keine Stellungnahme, obwohl man schon seit 4 Wochen hinterherläuft.
Dies ist bereits geschehen. Allerdings ist das alles eher ein bisschhen uneindeutig. Jemand anderen in der Firma fragen, kommt wohl eher nicht mehr in Frage.
Im Grunde genommen ist es sehr ärgerlich, dass man eine größere Zahl an Überstunden im zweistelligen Bereich hat und diese am Ende noch dezimiert werden. Aber wahrscheinlich auch selber Schuld, wenn man sich gefallen lässt jeden Tag durchschnittlich 10 Stunden zu arbeiten und die Chefin macht maximal 7…
Wenn es in Wirklichkeit eine 5 Tage Woche ist, dann werden also 8 Stunden täglich gearbeitet. Wenn man dann bis zu 4 Stunden nach Ladenschluss da bleiben muss, dann wären das ja maximal 12 Stunden am Tag. Das ist doch ungesetzlich.
Meinst du wirklich 6,4 Stunden? Das mal 6 ergibt nämlich nur 38,4 Stunden.
Du meinst wahrscheinlich eher 6:40 Stunden (also 6 Stunden, 40 Minuten). Da kommt man auf 40 Stunden die Woche.
Ich komme bei einer 40-Stunden-Woche sogar auf 173,93 durchschnittliche Stunden im Monat , also fast 174 Sollstunden …
Für mich wäre eher die Frage, wie die 166 Ist-Stunden zu Stande kommen.
Ich könnte mir theoretisch vorstellen, dass es da Differenzen gibt, indem im Soll 6 Tage in der Woche 6:40 Stunden berechnet werden, im Ist aber 5 Tage die Woche jeweils 8 Stunden, indem man vielleicht einfach mal einen freien Tag mehr hat. Das müsste sich aber ausgleichen, indem man auch mal einen Tag weniger hat.
Aber die Angaben sind so unkonkret, und Fragen werden nicht beantwortet, so dass ich mir da keinen richtigen Reim drauf machen kann und auch keine Lust mehr habe, mich da reinzudenken.
du hast mich mißvestanden. Zu dem Zeitpunkt meiner Vermutung bin ich von einer 6-Tage-Woche ausgegangen. Gemeint war, dass Frau F am Freitag normal gearbeitet hat und nach der Arbeit zum Arzt gegangen ist. Der Arzt hat ihr eine ab Montag datierte AU-Bescheinigung ausgestellt. Da sie Samstag weder gearbeitet, noch für diesen Tag eine AU-Bescheinigung vorgelegt hat, würde dieser Tag als Fehltag berechnet werden.
auch diese „Nachbesserung“ von Dir macht es nicht besser. es tut mir leid, aber Du hast viel zu wenig Kenntnisse vom EFZG:
Für eine „untertägige“ AU, also nach Arbeitsaufnahme, ist grundsätzlich keine Bescheinigung notwendig. Dieser Tag zählt auch nicht mit bei der Fristenberechnung nach EFZG.
Das hier
wäre nur zutreffend, wenn der AG die AUB ab dem ersten Tag verlangt (wovon im UP zu keinem Zeitpunkt die Rede war).
In allen anderen Fällen ist § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
so zu interpretieren, daß der AN gar keine rückwirkende AU benötigt. Die AU muß erst ab dem 4. Tag bescheinigt werden (allerdings auch noch am 4. Tag dem AG vorgelegt werden).
Im vorliegenden Fall ist die AUB ab Montag völlig ausreichend, wenn sie dem AG am Dienstag (dem 4. Tag) vorlag.
Irgendwie hat das Programm die Fortsetzung „verschluckt“:
wäre nur zutreffend, wenn der AG die AUB ab dem ersten Tag verlangt (wovon im UP zu keinem Zeitpunkt die Rede war).
In allen anderen Fällen ist § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
so zu interpretieren, daß der AN gar keine rückwirkende AU benötigt. Die AU muß erst ab dem 4. Tag bescheinigt werden (allerdings auch noch am 4. Tag dem AG vorgelegt werden).
Im vorliegenden Fall ist die AUB ab Montag völlig ausreichend, wenn sie dem AG am Dienstag (dem 4. Tag) vorlag.
Man kommt ja leider telefonisch nicht durch. Immer ist besetzt, oder niemand geht ran. In den letzten 2 Wochen kamen auf meine eMails auch keine Antworten mehr. Eine Abrechnung habe ich noch immer nicht erhalten.
Okay, 6 Stunden 40 Minuten kann auch sein. Von der Chefin wurde gesagt, es werden 6,4 Stunden an 6 Tagen in der Woche berechnet. Nur ergibt sich in der IST-Rechnung am Ende keine 40 Stundenwoche.
Und ja, ich frage mich auch, wie all das zu Stande kommt und suche seber nach Antworten, nur bekomme ich auch von der Firma keine und weiß auch nicht mehr, wohin ich mich wenden soll.