Mischung aus Teilzeitstelle u. Freiberufler. Wie läuft das mit der Krankenkasse?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin Freiberufler auf Kleinunternehmerbasis und beziehe zur Zeit ALG2. Die gesetzliche Krankenversicherung (Barmer) läuft ja über das Jobcenter.
Um da rauszukommen wäre es erstmal am besten eine sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle zu bekommen. Dann habe ich trotzdem noch Zeit um Aufträge als Freiberufler anzunehmen. Wäre also eine Mischung.

Wie sieht es dann aber mit der Krankenversicherung aus? Da wird ja wohl unterschieden was ist Hauptbeschäftigung, was ist Nebentätigkeit und es kommt ja wohl auch auf die Einnahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit an. Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Die sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle wäre 20 Stunden in der Woche bei einem Stundenlohn von 10-12 Euro. Da bin ich ja dann ohnehin schonmal über diese Stelle krankenversichert.
Dann würden noch meine Einnahmen aus der freiberuflichen Kleinunternehmertätigkeit zukommen. Das ist natürlich nie konstant. Der Jahresüberschuß lag mit 600 Euro schonmal sehr weit unten, dann waren es in einem anderen Jahr mal 2000 Euro. In diesem Jahr werden es auf jeden Fall auch mindestens 2000 Euro, vielleicht auch etwas mehr.

Wenn ich dann aufgrund der Kleinunternehmertätigkeit im Monat 200 Euro oder so zusätzlich an die Krankenversicherung zahlen muss komme ich leider wieder nicht über die Runden.

Ich hoffe, dass Ihr mir da etwas weiterhelfen könnt.

Beste Grüße
Maternus

Servus,

Du bist nicht freiberuflich tätig, sondern betreibst ein Gewerbe, und Kleinunternehmer ist man im Umsatzsteuerrecht und sonst nirgends. Bitte verwende diese beiden Begriffe nicht im Umgang mit z.B. Sachbearbeitern der Krankenversicherung - die riechen dann sofort, dass Du völlig ahnungslos bist, und es gibt auch welche, die sich darüber ärgern, wenn man so komische Sachen sagt, und dann nicht mehr richtig kooperieren wollen.

Zu Deiner Frage: Was haupt- und was nebenberuflich ist, richtet sich nach der Höhe der Einkünfte. Die selbständige Tätigkeit ist also klar nebenberuflich. Einzelne Versicherungen setzen eine zweite Grenze und betrachten selbständige Tätigkeit nicht mehr als nebenberuflich, wenn sie 18 h / Woche überschreitet, unabhängig vom Ertrag.

Schöne Grüße

MM

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Aber jetzt mal bei aller Freundlichkeit. Woher willst Du wissen, dass ich ein Gewerbe betreibe? Ich weiß schon was mit den Begriffen anzufangen. Das eine schließt das andere nämlich nicht aus. Zur Info:

  1. Ich bin Freiberufler weil ich eben kein Gewerbe betreibe.
  2. Man kann auch als Freiberufler als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet sein.

Gruß
Maternus

Servus,

guck mal, hier ist definiert, was freie Berufe sind: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Und die Krankenversicherungspflicht hat, désolé, mit Umsatzsteuerrecht nicht das Allergeringste zu tun.

Schöne Grüße

MM

Danke für den Link. Aber wie bereits gesagt, weiß ich was freie Berufe sind. Meiner kommt in Deinem Link nämlich auch vor :wink:

Das mit dem Kleinunternehmerstatus habe ich ja auch nur der vollständigkeithalber zur Info geschrieben. Da haben wir uns wohl Missverstanden.

Servus,

ja, ich habe mich von den Angaben zum Ertrag blenden lassen und nicht bedacht, dass Übersetzer und Hebammen auch zu den freien Berufen gehören.

PW: Ein Übersetzer beim Arzt. „Es tut mir leid, dass ich Ihnen das so sagen muss, aber es hat keinen Zweck, wenn ich es Ihnen verheimliche: Sie haben vielleicht noch ein halbes Jahr zu leben.“ - „Aber um Gottes willen, Herr Doktor: Wovon denn!?“

Schöne Grüße

MM

Guter Witz!
Könnte ich auch auf meinen Beruf anwenden. Daher auch die Sache mit der Teilzeitstelle und der Frage bezüglich der Krankenkasse.

Das heißt also, dass ich in jedem Fall zur Kasse muss um das dort abzuklären? Auch wenn die Einnahmen relativ gering sind?

Gruß
Maternus

Hallo,

ja, um einen Kontakt mit der Krankenversicherung kommt man da nicht rum, weil alles, was niedriger ist als der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige, nur auf Antrag gewährt wird.

Schöne Grüße

MM

Aber es ist ja schonmal gut zu wissen, dass es wohl nicht 200 Euro oder so zusätzlich werden. Das könnte ich mir ja gar nicht leisten.

Kann der Antrag von der Kasse auch abgelehnt werden?
Wie würde das überhaupt laufen? Wahrscheinlich müsste man jedes Jahr den Steuerbescheid vorlegen um den Beitrag seitens der Kasse anzupassen, oder?

Hallo,

ja, bei einkommensabhängigem Beitrag wird dieser auf der Grundlage des ESt-Bescheides festgesetzt. Es gibt da aber auch einen Mindestbeitrag wie bei den hauptberuflich Selbständigen, und viel fehlt nicht bis zu 200 € (es geht um etwa 185 € einschließlich Pflegeversicherung). Einzelheiten gibt es hier: https://www.bkk-vdn.de/versicherungsschutz-fuer-nebenberuflich-selbststaendige/

Schöne Grüße

MM

Boah! Ist ja doch so viel.
Wie soll man denn von den paar Kröten soviel Krankenversicherung zahlen? Das hätte ich nicht gedacht. Da geht es mir ja dann finanziell nachher um einiges schlechter als mit ALG2.
Verkehrte Welt!

Servus,

es gibt da, damit es nicht zu einfach wird, noch die geringfügige selbständige Tätigkeit (Grenze liegt etwas niedriger als beim „Minijob“, ich glaube es geht da um 400 € monatlich). Mit dieser kann der geringfügig selbständig Tätige in der Familienversicherung über seinen Ehepartner versichert werden. Was genau möglich ist, wenn es keinen Ehepartner gibt, weiß ich nicht zu sagen.

Schöne Grüße

MM

Single würde auf mich zutreffen.
Mein lieber Scholli. Ist alles ganz schön verzwickt.

Ich sehe schon wie das nachher kommt. Ich arbeite um dem ALG2 zu entgehen und am Ende habe ich nicht genug Geld um meine Krankenkasse zu bezahlen.

Hallo Maternus,

wenn ich deinen Text so lese, würde ich sagen gib die Selbständigkeit auf
und suche dir einen Job als Angestellter.

Eine selbständige Tätigkeit bringt nur dann etwas, wenn man auch von dem Einkommen leben kann,
also in kurzer Zeit ein Einkommen von mindestens 4.000 € erzielt.

Gruß Apolon

Servus,

was ALG2 ist, weißt Du aber schon, oder?

Schöne Grüße

MM

Mein lieber Aprilfrisch,

solch eine Frage von dir ?

Wenn man mit seiner Selbständigkeit nicht die erforderlichen Einkünfte verdient,
sollte man sich sinnvollerweise eine Tätigkeit als Angestellter suchen.

Dann besteht sogar u.U. die Möglichkeit, dass man dann keine Unterstützung über ALG2 benötigt.

Dies sollte aber auch dir bekannt sein.

Gruß Apolon

Hallo Apolon,

Bitte keine Diskussion darüber. Wäre prima.
Antworten auf meine Frage sind selbstverständlich weiterhin gerne von allen willkommen.

Gruß
Maternus

Hallo,
du wirst nicht umhin kommen das mit deiner Krankenkasse direkt abzuklären. und wenn diese aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse auf Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer entscheidet, dann sind deine Einnahmen als nicht hauptberuflich Selbständiger beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den Kriterien sei noch bemerkt, dass nicht allein die wöchentliche Arbeitszeit ausschlaggebend ist, sondern auch der Wert der wirtschaftlichen Bedeutung der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit.
Gruss
Czauderna

Hi,

das werde ich auch machen. Ich wollte mir nur mal vorab schon einige Infos einholen.
Die Einnahmen sind wirklich immer recht unterschiedlich.

Im Januar hatte ich keine Einnahmen, im Februar 350 Euro, im März-Mai war wieder nichts, dafür im Juni 800 Euro und im Juli sind es zur Zeit 1050 Euro. Die Arbeitszeit ist auch nicht die Welt. Für die 800 Euro im Juni waren es insgesamt knappe 2 Stunden, für die 1050 Euro im Juli sind es ca. 3-4 Stunden Arbeitszeit.

Ist halt im Medienbereich recht gut bezahlt. aber dafür hat man dann vielleicht wieder 1 oder 2 Monate nichts wenn man Pech hat.

Gruß
Maternus

Ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Definitionen siehe wikipedia.

Freiberufler zu sein hat einige steuerliche Vorteile und vereinfacht den Umgang mit dem Finanzamt. Man kann Leistungen vom Jobcenter beziehen und parallel eine Existenz als Selbständiger aufbauen. Solange ein Restanspruch auf Hartz4 besteht, bleibt man über das Jobcenter krankenversichert. Fällt man dort raus, weil die Einkünfte aus der Selbständigkeit zu hoch sind, hat man die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Ich würde immer eine gesetzliche vorziehen.

Achtung: Wollen Sie während des Hartz4-Bezuges eine Selbständigkeit gründen, müssen Sie alle 6 Monate eine Einschätzung Ihrer zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einreichen (vorläufige Anlage EKS).
Die darin geschätzten Gewinne werden vom Jobcenter als real angesehen und Ihre monatlichen Hartz4-Zahlungen werden entsprechend gekürzt !!!
Daher ist es sinnvoll zumindest die ersten Monate eine Gewinn von +/- null oder maximal €100,- zu schätzen. Nach 6 Monaten müssen Sie eine abschließende Anlage EKS einreichen, in der die tatsächlich erreichten Zahlen einzutragen sind. Es kommt auch immer wieder vor, dass das Jobcenter bestimmte Ausgaben nicht anerkennt, z.B., Bewirtungskosten für Geschäftspartner/Kunden oder man ist der Meinung die Ausgaben für Büromaterial oder Telefon sind zu hoch. Dies hat zur Folge, dass der Gewinn (theoretisch) steigt und Hartz4 folglich sinkt. Selbständige sind den Jobcentern ein Dorn im Auge, da sie viel Arbeit machen. Und es könnte ja durchaus passieren, dass der Selbständige zu erfolgreich wird und aus dem Hartz4-Bezug fällt.

Übrigens haben Sie die Möglichkeit VOR der Existenzgründung einen Antrag auf Einstiegsgeld und Zuschüsse oder zinslose Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Hierfür ist die Einschätzung der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle nötig (z.B. Handelskammer, Steuerberater).