Hallo nochmal,
wie weiter unten geschildert wurde X dazu aufgefordert zu beweisen dass er sein Kfz nicht im fließenden Verkehr einer Umweltzone bewegt hat.
M.E. widerspricht diese Forderung seitens der Behörde klar dem Prinzip der Unschuldsvermutung.
Wie verhält es sich wenn die Sache nun vor Gericht landet: Das Verfahren wäre schon davor eingestellt worden wenn X Beweise für seine Unschuld angebracht hätte - was eben gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstößt.
M.E. spielt es dann gar keine Rolle mehr dass es davor schon eine Gerichtsentscheidung gab die ein Bußgeld für parkende Autos ohne gültige Umweltplaketten legitimiert denn die Behörde hätte das Verfahren ja eingestellt wenn bewiesen worden wäre dass das Auto nur abgestellt aber nicht in der Umweltzone gefahren ist. Also hat die Behörde indirekt ausgesagt dass sie gegen parkende Autos kein Bußgeld verhängen würde. Würde ein Gericht dies auch so beurteilen?
Gruß
Desperado