Hallo,
ich bin kein Anwalt für Arbeitsrecht, kann nur auf meine Arbeitsschutzbelehrungen und im Umfeld erlebten Arbeitsunfälle aufbauen.
In der Gesetzgebung und Rechtsprechung unterscheidet man zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Von Fahrlässigkeit geht man aus, wenn das Schadenspotential erkennbar sein müsste, man es aber trotzdem in Kauf genommen hat. Beispiel: man trägt unbehandeltes Holz von A nach B. Die Späne sind erkennbar und dass man sich einen Span einreißt, ist eigentlich nur eine Frage der Zeit und trotzdem zieht man keine Handschuhe an.
Bei grober Fahrlässigkeit lässt man bewusst vorgegebene Verhaltensregeln außer Acht und verstößt gegen diese leichtfertig. Beispiel: man trägt jeden Tag Holz von A nach B. An jedem Arbeitsplatz hängen überall Schilder, dass man Handschuhe zu tragen hat und der Arbeitgeber stellt die dem Arbeitnehmer zur Verfügung und trotzdem läuft Paul Panther ohne Handschuhe (z.B. weil im zu warm ist.)
Von Vorsatz spricht man, wenn man die schädigende Handlung aktiv gewollt durchführt und um die folgende Schädigung weiß. Beispiel: Paul Panther sägt sich ganz bewusst den Daumen ab, um arbeitsunfähig zu werden und Rente zu kassieren.
Die möglichen Strafen gehen fließend durch die drei Tatbestandskategorien und können bei einer erneuten Belehrung und Einführung von verbindlichen Regeln beginnen (bei Fahrlässigkeit) gehen weiter Über Abmahnungen bis hin zu fristlosen Kündigungen (wahrscheinlich erst ab grob Fahrlässig) und werden erst bei Klagen vor Gericht enden (bei Vorsatz, vor allem anderen Menschen gegenüber).
Ich kenne einen Fall von grob fahrlässigem Verhalten persönlich (Reinigung eines elektrischen Schaltschrankes - eigentlich hätte der Schaltschrank abgeschaltet werden müssen, oder der Kollege hätte Handschuhe tragen müssen, die bis 1.000 V isoliert hätten. Statt dessen lehnte er mit dem Unterarm auf einer Metallstrebe, wischte mit dem Pinsel den Staub weg, rauchte dabei mit der anderen Hand und schloss drei Phasen mit kleinem Finger und Handkante gegen das Gehäuse kurz.) „Erfolg“: schwerste Verbrennungen an kleinem Finger, Muskeln der Hand und Unterarm. Der kleine Finger musste Amputiert werden, mit starken Einschränken in der Bewegung der Hand musste gerechnet werden. Arbeitsrechtliche Folgen: sofortige fristlose Kündigung, Nichtanerkennung als Betriebsunfall durch die BG, damit keine „Unfall-Rente“ und kein „Krankengeld“ (ich habe vergessen, wie sich die Lohnersatzleistung der BG nennt), sowie Streit mit dem Krankenhaus über die Zahlung der Kosten.
Ich habe den Fall damals nicht weiter verfolgt, kann also nicht sagen, wer die Kosten der Behandlung zu tragen hatte.
Grüße
Pierre
P.S.: Folgen für den Arbeitgeber hatte dieser Vorfall keine (bis auf den Papierkram), weil er nachweisen konnte dass der Mitarbeiter regelmäßig in Arbeitsschutz geschult wurde und ihm alle nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung standen. (Genauso wie allen anderen Mitarbeitern mit der gleichen Beschäftigung.)