Hi,
Das hättest du dich gerade erst gefragt. Haben die die Antworten nicht gefallen?
Natürlich kann es sein, dass ein boshafter dienstvorgesetzter dich mit fadenscheiniger Begründung zum amtsarzt schickt, in der Hoffnung, dass du genau so reagierst, wie du das grade tust, nämlich dich ärgerst und er sich mächtig fühlen kann. Der amtsarzt wird dir nichts tun. Wenn du krank bist, wird er das feststellen. Dazu braucht er die Unterlagen deiner behandelnden Ärzte. Die schweigepflichtentbindung ist dafür gedacht. Dein dienstvorgesetzter erfährt von diesen Unterlagen nichts. Falls du nicht krank wärest, würde das jetzt rauskommen, weil sie der amtsarzt dann uneingeschränkt dienstfähigkeit bescheinigen würde. Aber davon gehe ich nicht aus, sonst würdest du dir über die Schweigepflichtentbindung keinen Kopf machen.
Dein Dienstvorgesetzter ist im Rahmen der FürsorgePFLICHT sogar gezwungen, doch gegebenenfalls zum amtsarzt zu schicken, damit du nicht krank zur arbeit kommst, sein leiden verschlimmert und im schlimmsten Fall erwerbsunfähig wirst. Versäumt er diese Pflicht, DANN kannst du deinen dienstvorgesetzten verklagen.
Für Mobbing kannst du jeden verklagen, da müssten aber beweise her. Und auch dann hat der fienstherr nicht damit zu tun, das ist die Stadt-, Landes- oder Bundesregierung.
Die Franzi