Missbrauch der Fürsorgepflicht

Ist es üblich, dass Dienstherren das Instrument der Fürsorgepflicht vorzugsweise nutzen, um z.B. im Wege der Amtsärztlichen Untersuchung unliebsame Mitarbeiter zu desavouieren (Bossing)?

Welche Maßnahmen, soweit Euch bekannt ist, wurden von Dienstherren nach geltendem Dienstrecht bereits ergriffen und durchgezogen?

Grüße mki

Nein, es ist nicht nur nicht üblich, es ist schlicht unmöglich.

Ein Dienstherr ist keine natürliche Person.

Hi,

Das hättest du dich gerade erst gefragt. Haben die die Antworten nicht gefallen?

Natürlich kann es sein, dass ein boshafter dienstvorgesetzter dich mit fadenscheiniger Begründung zum amtsarzt schickt, in der Hoffnung, dass du genau so reagierst, wie du das grade tust, nämlich dich ärgerst und er sich mächtig fühlen kann. Der amtsarzt wird dir nichts tun. Wenn du krank bist, wird er das feststellen. Dazu braucht er die Unterlagen deiner behandelnden Ärzte. Die schweigepflichtentbindung ist dafür gedacht. Dein dienstvorgesetzter erfährt von diesen Unterlagen nichts. Falls du nicht krank wärest, würde das jetzt rauskommen, weil sie der amtsarzt dann uneingeschränkt dienstfähigkeit bescheinigen würde. Aber davon gehe ich nicht aus, sonst würdest du dir über die Schweigepflichtentbindung keinen Kopf machen.
Dein Dienstvorgesetzter ist im Rahmen der FürsorgePFLICHT sogar gezwungen, doch gegebenenfalls zum amtsarzt zu schicken, damit du nicht krank zur arbeit kommst, sein leiden verschlimmert und im schlimmsten Fall erwerbsunfähig wirst. Versäumt er diese Pflicht, DANN kannst du deinen dienstvorgesetzten verklagen.
Für Mobbing kannst du jeden verklagen, da müssten aber beweise her. Und auch dann hat der fienstherr nicht damit zu tun, das ist die Stadt-, Landes- oder Bundesregierung.

Die Franzi

  1. Falsch. Gefragt wurde ursprünglich, ob es rechtens ist, wenn der Dienstherr ohne Angabe von Gründen eine Amtsärztliche Untersuchung anordnet. Es war nicht nach dem Motiv gefragt (objektive Seite).

  2. Die neue Frage zielt auf ein mögliches Motiv ab (subjektive Seite) und ob das sogar vielleicht vorzugsweise geschieht. Nachdem es keine objektiven Gründe gibt, stellt sich die Frage nach möglichen Motiven.

  3. Fakt ist, dass ich mich veranlasst sehe, zwei entsprechende Fragen zu stellen. Warum ist völlig irrelevant. Bitte versuchen, meine persönlichen Motive, die mich zu den Fragen veranlassten, mal völlig an die Seite zu stellen. Herzlichen Dank.

Grüße mki

Hi,

Mit dem Suchbegriffen fürsorgepflicht amtsarzt Gründe liefert Google viele interessante Seiten. Lies bitte selbst. Es sind rechtsinformationen und präzedenzfälle dabei. Nur du weißt, welcher davon für dich in Frage kommt, denn wir wissen gar kein drumherum, nicht sein Bundesland, nichts. Die Auskunft, dass es an sich nicht rechtens ist, hast du im vorigen Thread, ich hab gesagt, dass es eine Sache zwischen dir und dem Vorgesetzten ist und dass auch dienstvorgesetzte manchmal eine persönliche vendetta führen. Und ja, das wäre Unrecht.

Die Franzi

1 Like

… was dann auch in ein Brett Arbeitsrecht gehört.

… was dann eben nicht in ein Fachbrett für Rechtsfragen gehört.

Wenn du immer noch der Meinung bist, man könne sinnvolle Antworten geben, wenn der Fragende ein großes Geheimnis aus den Umständen macht, zur Beantwortung notwendige Details vorenthält und bestenfalls die nachfragenden Menschen teils unflätig beschimpft, dann ist dir echt nicht mehr zu helfen.

Unabhängig davon, dass ein Dienstherr nun einmal keine natürliche Person ist und somit ein Bossing unmöglich ist, schließt tatsächlich zusätzlich dieser Begriff

diese Frage

aus.
Die Begründung findest du in den hervorgehobenen Wörtern.

4 Like