Hi.
Ich habe Fragen zu den Sonderrechten ‚Schwertransport‘.
Gestern habe ich etwas auf der A6 Richtung Osten erlebt, wobei ich arge Bedenken habe, ob das alles mit rechten Dingen zuging …
Während ich über den Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahre, bemerke ich einen Tieflader, der auf der rechten Fahrspur an mir vorbeizieht. Soweit so gut. Ich fädele mich gleich dahinter ein. Dann bemerke ich erst, dass sich hinter mir ein Sprinter nähert, der dann auch flott an mir vorbeizieht. Jetzt erst ist zu erkennen, dass der Sprinter zum Tieflader gehört und dahinter fährt, um beide Spuren zu blockieren.
Der Sprinter hat nämlich Gelblicht an und auf dem Dach ein riesiges Leuchtdisplay „Schwertransport“ und das Schild „Überholverbot“. Soweit auch erstmal gut.
Jetzt aber das ‚Aber‘:
Der Tieflader fuhr leer, hatte also gar keinen Schwertransport, auch die Breite des Tiefladers war nicht breiter als ein gewöhnlicher LKW.
Es war also ein Tieflader für einen Schwertransport, aber er fuhr gar keinen Schwertransport! Dennoch fuhren Tieflader und Begleitfahrzeug auf der getrichelten Trennlinie und blockierten beide Spuren.
Ist das rechtlich erlaubt?
Darf ein Tieflader Sonderrechte als „Schwertransport“ nutzen, obwohl er zu dem Zeitpunkt gar keinen Schwertransport durchführt, also beide Spuren mit dem Signal „Überholverbot“ blockieren?
Der Tieflader fuhr übrigens ein recht flottes Tempo, so 90 km/h. Und das ‚Beste‘ war, dass dann eine längere Baustelle mit verengten Fahrstreifen kam, in der wie üblich „Überholverbot für LKW“ ausgeschildert war. Und ausgerechnet dieser „Schwertransport“ überholte dort einen anderen LKW !!!
Und als die Baustelle zu Ende war und die Autobahn dreispurig wurde, fuhren die (auf der rechten Fahrspur) immer noch mit dem Überholverbotsschild mit 90-100 km/h.
Das sieht für mich nach Missbrauch von Sonderrechten aus, Behinderung des Straßenverkehrs und Verstoß gegen das LKW-Überholverbot.
Was meint ihr?
Danke M.