Missbrauch Sonderrecht Schwertransport ?

Hi.

Ich habe Fragen zu den Sonderrechten ‚Schwertransport‘.
Gestern habe ich etwas auf der A6 Richtung Osten erlebt, wobei ich arge Bedenken habe, ob das alles mit rechten Dingen zuging …

Während ich über den Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahre, bemerke ich einen Tieflader, der auf der rechten Fahrspur an mir vorbeizieht. Soweit so gut. Ich fädele mich gleich dahinter ein. Dann bemerke ich erst, dass sich hinter mir ein Sprinter nähert, der dann auch flott an mir vorbeizieht. Jetzt erst ist zu erkennen, dass der Sprinter zum Tieflader gehört und dahinter fährt, um beide Spuren zu blockieren.
Der Sprinter hat nämlich Gelblicht an und auf dem Dach ein riesiges Leuchtdisplay „Schwertransport“ und das Schild „Überholverbot“. Soweit auch erstmal gut.
Jetzt aber das ‚Aber‘:
Der Tieflader fuhr leer, hatte also gar keinen Schwertransport, auch die Breite des Tiefladers war nicht breiter als ein gewöhnlicher LKW.
Es war also ein Tieflader für einen Schwertransport, aber er fuhr gar keinen Schwertransport! Dennoch fuhren Tieflader und Begleitfahrzeug auf der getrichelten Trennlinie und blockierten beide Spuren.

Ist das rechtlich erlaubt?
Darf ein Tieflader Sonderrechte als „Schwertransport“ nutzen, obwohl er zu dem Zeitpunkt gar keinen Schwertransport durchführt, also beide Spuren mit dem Signal „Überholverbot“ blockieren?

Der Tieflader fuhr übrigens ein recht flottes Tempo, so 90 km/h. Und das ‚Beste‘ war, dass dann eine längere Baustelle mit verengten Fahrstreifen kam, in der wie üblich „Überholverbot für LKW“ ausgeschildert war. Und ausgerechnet dieser „Schwertransport“ überholte dort einen anderen LKW !!!

Und als die Baustelle zu Ende war und die Autobahn dreispurig wurde, fuhren die (auf der rechten Fahrspur) immer noch mit dem Überholverbotsschild mit 90-100 km/h.

Das sieht für mich nach Missbrauch von Sonderrechten aus, Behinderung des Straßenverkehrs und Verstoß gegen das LKW-Überholverbot.

Was meint ihr?

Danke M.

Stay cool, calm and collected.

Der LKW muss nicht immer beladen sein um als Sondertransport zu gelten. Wenn der Tieflader von Haus aus eine Überbreite oder Überlänge hat, muss dieser (je nach Ausmaß) mit Begleitfahrzeugen begleitet werden.
Wenn die Maße aber einen normalen LKW gleichen, und dennoch das Begleitfahrzeug im Einsatz ist wäre dies nicht in Ordnung.

erklärt sich glaube ich von selbst - natürlich ist das nicht erlaubt.

Vielleicht wusste der Fahrer des Begleitfahrzeuges nicht, dass er seine Schilder hochgefahren hatte (das kann durchaus passieren).

Ist natürlich extrem nervig wenn man mit 90kmh hinterherfahren muss, was vielleicht gar nicht hätte sein müssen…

Letztendlich hängt immer alles vom Bescheid des Sondertransportes ab. Wenn ein Beamtenfutzi reinschreibt, dass für diese Strecke das Fahrzeug begleitet werden muss - egal obs Sinn ergibt oder nicht - muss man das auch machen. Leider schon des öfteren miterlebt.
Sollte dies der Fall gewesen sein, und der Transport / die Überstellung bereits im Verzug war, würde es wieder einige Tage/Wochen in Anspruch nehmen diesen Bescheid ändern zu lassen. Bevor man dieses Zenova auf sich nimmt, macht man einfach das was im Bescheid steht.
Überholen im Überholverbot ist wie gesagt selbstverständlich verboten!

Gruß,

Baumi

Sehe ich aus so, das Ziel ist doch, gesund nach Hause zu kommen.

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Irgendwie muss er ja den Sondertransport nach hinten absichern und dazwischen hat ja auch niemand was zus suchen.

Beim Auffahren auf die Autobahn war das nicht zu erkennen, da der Tieflader bereits neben mir war, als ich auf den Beschleunigungsstreifen kam.

Was rechtlich bindend ist, ist natürlich zu beachten.
Allerdings wurde man das Gefühl nicht los, dass da ‚absichtlich‘ blockiert wurde.
Denn dann kam eine Stelle innerhalb der Baustelle, wo die beiden Spuren für einige hundert Meter baulich getrennt wurden. Und anstatt dass das Begleitfahrzeug hinter dem Tieflader bleibt (da, wo er hingehört), fuhr der Tieflader in die rechte abgetrennte Spur und der Begleiter in die linke abgetrennet Spur.

ja, da waren wohl zwei Spezialisten am Werk ^^
Ich persönlich vermute, dass der Fahrer vom Begleitfahrzeug wahrscheinlich gar nicht wusste, dass er seine Schilder ausgefahren hat.
Je nach System das im Auto verbaut ist, ist das teilweise gar nicht so übersichtlich für den Fahrer was auf seinem Dach jetzt alles aufscheint/blinkt.
Wenn dann noch einer darin sitzt, der sonst nie mit dem Begleitfahrzeug fährt, kennt sich dieser wahrscheinlich gar nicht aus :smile:

PLUS: ein wahnsinniger LKW-Fahrer der im Baustellenbereich überholt…

aber wie RotAlge bereits schrieb: ceep calm - jetzt is e schon vorbei :wink:

:truck: Dann hast Du dich völlig falsch verhalten. Der Tieflader kann nicht überraschend gekommen sein, sein dicht folgendes Begleitfahrzeug auch nicht.
Du hast nicht geguckt ! Du musst nämlich vor dem Beginn des Beschleunigungsstreifens gucken ob du dich problemlos einfädeln kannst. Wenn nicht musst Du am Beginn abbremsen, ja notfalls sogar stoppen !

Wolltest Du denn noch vor dem Begleiter einfädeln ?
Wie gesagt, falsches Verhalten. Vorher gucken, ob und wo man einscheren kann.

Ob der Transport (Leerfahrt ?) korrekt abgewickelt wurde könntest Du ja klären lassen, wenn Du Kennzeichen oder Namen der Spedition hast.

MfG
duck313

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Meinst du evtl. Zinnober???

ja :smiley:
sorry, komme aus einer tiefen Inzucht-Gebirgs-Schlucht in Österreich, da habens wir nicht so genau :wink: