Mit 18, als Schüler ausziehen, Möglichkeiten...?

zurzeit wohne ich bei meinen Eltern und mache mein Fachabitur. und ich würde sehr gerne in eine eigene Wohnung ziehen. da ich weis, dass mir mein Kindergeld zur Verfügung steht, hab ich schon mal 200 sicher. meine frage ist, ob ich einen Schüler Bafög, oder Wohngeld beantragen kann, um genug Geld zu haben, über die runden zu kommen (essen, miete, …). Und muss ein bestimmter Grund vorliegen, für mein ausziehen um z. B. Bafög zu bekommen.

Da weisch Du aber nicht viel - schau mal in § 1 BKGG: http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html

ich meine nach dem ich ausgezogen bin. war bei meiner schwertes genauso.

Das Kind kann einen Abzweigungsantrag stellen, ob das Amt dem nachkommt steht allerdings auf einem anderen Blatt:
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html ramses90

Kindergeld - nein, es sei denn deine Eltern zahlen dir das freiwillig.

Bafög - nein, es sei denn du gehst auf eine Schule die zu einem Berufsabschluss führt wie ein BK.

Hartz 4 - nein

Einzige Chance: nebenbei arbeiten

Hallo.

Wenn du die mal schon hättest.

Zu meiner Zeit (Fachoberschule) gab es Schüler-Bafög, quasi „geschenkt“. Dafür mußte der Schüler eine eigene Wohnung haben, und der Auszug mußte einen schulbezogenen Nutzen haben. In der Regel war dieser eine deutliche Verkürzung des Schulweges.
Habe ich damals selber bekommen. Ob’s das heute noch in der Form gibt, weiß ich nicht. Lies dir mal die Infos hier durch: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Gruß,

Kannitverstan

Du kannsch ja einmal Deine Schwertes fragen, wie sie das gemacht hat. Vielleicht hat sie sogar den Bescheid aufgehoben? Da steht nämlich immer drinne, warum das so entschieden worden ist, mit Paragraf und allem und bissle scharf. War es vielleicht sogar ein Gerichtsurteil? Das könnte man am Absender erkennen, wenn sie es aufgehoben hat.

Jedenfalls:

Von selber geht da garnix, das konntest Du ja lesen an dem Paragrafen, den ich Dir verlinkt habe.

Schöne Grüße

MM

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Um das ganze mal abzukürzen:
Nein, der Staat ist nicht dafür verantwortlich, jungen Leuten eine eigene Wohnung zu finanzieren, nur weil diese gerne ausziehen möchten.

Gruß

Das könntest du theoretisch kriegen, aber dafür müsstest du schon ausgezogen sein und nachweisen können, dass dein Einkommen + Wohngeld dafür ausreicht, die Miete und den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ich weiß nicht, wie das aktuell gehandhabt wird, aber ich denke, ein Einkommen von ca. 500,- Euro (inkl. Kindergeld), aber bestimmt mindestens ca. 400,- Euro müsstest du schon nachweisen können.

Um ausziehen zu können, benötigt man

  • einen Mietvertrag, den man als Schüler höchstens dann bekommt, wenn die Eltern für die Miete bürgen
  • einige rudimentäre Möbel
  • die Möglichkeit, die nötigsten Gegenstände und diese Möbel in die Wohnung zu schaffen
  • das Geld für die Kaution und die erste Monatsmiete

Viele Grüße

Hi

Früher war alles anders ;). Will sagen Unterstützungsleistungen sind wohl einem dauernden Wandel unterworfen ;).

Zu meiner Schulzeit bekam ich in der 11. Klasse (Ba-Wü / Abi 89) Schüler-Bafög, obwohl ich zuhause wohnte ;). Möglicherweise lag es am Einkommen und an meinen 4 ebenfalls schulpflichtigen jüngeren Geschwistern - einer der Nachteile: Der Zuschuß für die Schülerbeförderung viel weg… da kostete dann der Bus im Monat nicht mehr 35 sondern ca. 80 DMärker - die 8 km zur Schule bin ich vorher schon mit dem Rad gefahren - nur im oberschwäbischen Winter hatten meine Eltern ein Einsehen.

Mein Vater war beim Bafög-Antrag bald am Verzweifeln.
Bei jedem meiner Geschwister die ein Studium begannen, änderte sich immer irgendwas.

lg
vordprefect

Selbs wenn du das Kindergeld bekommst und vielleicht noch die eine oder andere Geldquelle findest, so musst du für Miete, Lebenskosten etc. je nach Mietpreisen in deiner Region ca. 700-900 Euro rechnen. Ob dir jemand in deinem Alter eine Wohnung vermietet, bezweifel ich und die Kaution von üblich 3 Monatsmieten musst du auch erst mal aufbringen