Mit Anwalt gegen unrechtmäßige PKV-Kündigung vorgehen oder Tipps für Eintritt in die GKV?

Guten Tag,

ich bin 33 Jahre, männlich und ledig, war von 2011 bis 2016 privat versichert da Selbstständig.
Seit 2013 konnte ich wegen psychischen Blockaden keine selbstständige Arbeit mehr durchführen und bei einem Psychologen wurde eine schwere Depression festgestellt, welche laut diesem bereits in das Jahr 2011 zurück reicht.

Die PKV hat darauf hin meinen Vertrag gekündigt und wirft mir vor, bereits 2011 selbst von der Depression gewusst zu haben und den Vertrag mit der PKV unter falschen Angaben unterzeichnet zu haben. Das entspricht aber nicht die Wahrheit, da ich als Leie zu keiner Selbstanalyse fähig war und von der Diagnose „schwere Depression“ im Jahre 2013 selbst überrascht und schockiert war.

Seit 2015 bin ich nun arbeitssuchend / arbeitslos wegen meiner Krankheit, war bis zum 31.12.2016 bei der Arbeitsagentur gemeldet und Leistungen bezogen, seit 1.1.2017 beziehe ich keine Leistungen mehr, da meine Eltern verstorben und ich eine Geldmenge geerbt habe, mit welcher ich 2-3 Jahre „überleben“ kann.

Mehrfach habe ich versucht in eine GKV zu wechseln, doch alle Kundenberater verweisen auf den rechtlich anfechtbaren Vertragsbruch seitens meiner alten PKV und dass sie mich nicht aufnehmen könnten, da sie (GKV) rechtlich mich nicht aufnehmen können (Widerspruch im BGB?).

Es sind keine weiteren offenen Rechnungen zu begleichen, es geht mir lediglich darum wieder (kostengünstig) in eine KV zu kommen, in der ich ca. 10 Mal im Jahr einen Psychotherapeuten besuchen kann.

Daher brauche ich folgende Beratung:
a.)
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten (keine Rechtsschutzberatung, müsste selbst übernommen werden) um zurück in die PKV zu kommen, oder wäre das mit zu vielen Kosten (Anwalt) und Folgekosten (monatlicher Beitrag) verbunden im Vergleich was ich an Leistungen erhalten würde? (niedrigster Tarif) Oder sollte gleich versucht werden in eine GKV zu kommen?
b.)
Kann ich 1 Tag mich z.B. beim Saturn anstellen lassen und dann gleich wieder kündigen und ich wäre in einer GKV?
c.)
Falls b.) eintritt, welche Leistungen hätte diese GKV und wie viel muss ich daran selbst zahlen wenn ich nach 1 Tag kündige und ich nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet bin da ich noch selbst über Mittel verfüge (siehe oben, Tod der Eltern und Erbschaft).

Dabei möchte ich anmerken dass ich nach wie vor nicht arbeitsfähig bin und mein Aggressionspotential ein Zusammenarbeiten mit anderen mehr als erschwert und sogar eine Einweisung zur Debatte steht.

Hallo

Ich würde vorschlagen, eine körperlich mäßig anstrengende Arbeit zu machen, denn das hilft auch bei Depressionen. - Was mir dazu allerdings einfällt, und was man auch kriegen würde als Arbeitsuchender, gibt es meist nur als Minijob …

Ich hatte bereits Belastungstherapien und mein Psychotherapeut und auch Psychiater sehen das anders. Häufig falle ich in meine alten Muster zurück und dann gibt es Kleinholz. Habe es auch genau so gemeint wie es erwähnt wurde.

Bestätigen Sie damit dass nach SGB eine 1-Tages-Beschäftigung mit Kündigung am 2. Arbeitstag meinen Fall dienlich sein wird?

Oder war dies nur ein gut gemeinter Ratschlag aus dem Bauch heraus?

Auf andere themenbezogene Antworten würde ich mich sehr freuen!

1 Like

Sorry, meinen Beitrag hätte ich auch schon wieder gelöscht, wenn es noch gegangen wäre.
Nein, mit so schlimmen Depressionen habe ich keine Erfahrung oder Ausbildung, ich weiß nur, dass körperliche Bewegung bei mäßigen Depressionen definitiv hilft.
Ok, ich bin jetzt leise.

Hallo,
Wenn die PKV wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekündigt hat - solltest Du Dir zunächst folgende Frage beantworten: erfolgte vor Eintritt in die PKV eine Behandlung/Beratung bei einem Arzt oder Therapeuten wegen psychischer Beschwerden und wurde die diesbezügliche Frage im Aufnahmeantrag der PKV wirklich wahrheitsgemäß beantwortet?
Ja? Dann bleibt als erster, (kostenfreier) Weg die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann der PKV
https://www.pkv-ombudsmann.de
Gruß
J.K.

Danke für die kompetente Antwort. Allerdings gab es keine Behandlung vor dem Eintritt in die PKV, der Eintritt und Unterschift folgte aber im besten Wissen und Gewissen.

Ich werde den Ombudsmann gerne mal kontaktieren! Danke!

Wenn Du aufgrund der Erkrankung als schwerbehindert anerkannt bist, kommst Du u. U. leichter in die GKV. Gibt aber Bedingungen. Nicht nur Schwerbehindertenausweis, sondern je nach GKV auch Alter (meistens unter 45) und/ oder Versicherung der Eltern.

Nein - eine Schwerbehinderung ist kein Grund um in die GKV wechseln zu können.