Mit Auto zur pferdewiese?

Hallo mich interessiert es ob man mit seinem Auto den Feldweg benutzen der zu der Wiese führt wo sein Pferd drauf steht? Ein Schild landwirtschaftlicher Verkehr frei ist vorhanden. Wie ist das wenn man besitzer von einem der Pferde ist die dort stehen. Kann man sich evtl eine Ausnahme Genehmigung holen? Danke für die Antworten :wink:

Hallo mich interessiert es ob man mit seinem Auto den Feldweg
benutzen der zu der Wiese führt wo sein Pferd drauf steht? Ein
Schild landwirtschaftlicher Verkehr frei ist vorhanden. Wie ist das :wenn man besitzer von einem der Pferde ist die dort
stehen.

Ein PKW ist kein landwirtschaftlicher Verkehr.

Kann man sich evtl eine Ausnahme Genehmigung holen?

Dafür braucht man einen Grund, außerdem fallen Kosten an.

Wenn man aber mit dem PKW z.B. Futter zum Pferd transportiert wäre das etwas Anderes.

Gruß Crack

Hi,

selbstverständlich kann auch ein PKW „landwirtschaftlicher Verkehr“ sein. Wenn ein Landwirt z.B. seine Felder kontrollieren will, muss er dafür nicht zwingend mit dem Trecker o.ä. zum Feld fahren sondern kann dies auch mit seinem PKW tun.

Ob jetzt allerdings der Pferdebesitzer des beim Landwirt untergestellten Pferdes auch als landwirtschaftlicher Verkehr gilt, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich persönlich würde vermutlich nicht groß fragen sondern einfach mit dem PKW zur Weide fahren. Meist hat man ja eh Sattel oder sonstigen Pferdebedarf dabei, den man nicht mal eben schnell zu Fuß zur Weide schaffen kann…

Grüßle
Frank K.

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selbstverständlich kann auch ein PKW „landwirtschaftlicher
Verkehr“ sein.

Mein Satz: Ein PKW ist kein landwirtschaftlicher Verkehr. bezieht sich natürlich auf die Frage. Denn offensichtlich geht es hier nicht um den Landwirt der seine Felder kontrollieren will.

Landwirtschaftlicher Verkehr muss schon etwas mit Bewirtschaftung zu tun haben. Mit dem Auto zum Pferd zu fahren damit man Reiten kann gehört sicher nicht dazu, wohl aber das Füttern des Pferdes. Das müsste dann aber wiederum durch den Landwirt [oder beauftragte Personen] geschehen, denn es ist ein Gewerbe erforderlich.

Gruß Crack

Hallo,

Hallo mich interessiert es ob man mit seinem Auto den Feldweg
benutzen der zu der Wiese führt wo sein Pferd drauf steht? Ein
Schild landwirtschaftlicher Verkehr frei ist vorhanden.

Wie schon richtig angemerkt wurde, ist die Fahrzeugart nicht entscheidend, sondern ob der Fahrer gewerblich eine „bäuerliche Art der Bodenbewirtschaftung“ betreibt.
Daher dürfen auch Hobbygärtner, Angler, Imker, etc. zunächst einmal derart gekennzeichnete Wege nicht befahren.

Wie
ist das wenn man besitzer von einem der Pferde ist die dort
stehen. Kann man sich evtl eine Ausnahme Genehmigung holen?
Danke für die Antworten :wink:

Die Gemeinden können bei berechtigtem Interesse Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Änderung des Wegerechts zu stellen, z.B. auf die Erweiterung „Anlieger frei“.

Viele Grüße
Loroth

Hallo mich interessiert es ob man mit seinem Auto den Feldweg
benutzen der zu der Wiese führt wo sein Pferd drauf steht? Ein
Schild landwirtschaftlicher Verkehr frei ist vorhanden.

Ach Du bist das, wer hier immer an diesem Schild und dem dreieckigem mit grünem Rand und der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“ vorbeifährt.

osmodius