Mit Behindertenausweis auf Behindertenparkplatz geparkt

So weit, so gut. Denn als U. eine Parklücke fand, direkt vor einem Behindertenparkplatz, auf dem eine schwarze, neue Mercedes-Limousine stand, schien noch alles in Ordnung. Es war ein Behindertenausweis hinter der Windschutzscheibe zu sehen. Kurz noch etwas aus dem Kofferraum geholt. Da kam auch schon ein junger Mann*, offenbar recht gut zu Fuß, eine Tragetasche in der Hand haltend. Nur sehr zögerlich verstaute er die Tasche auf dem Beifahrersitz, man hatte den Eindruck, er wollte mit dem Einsteigen warten, bis der liebe U. weg war. Der ging dann auch weg, jedoch blickte er sich um und sah, wie der Springinsfeld tatsächlich auf der Fahrerseite einstieg und wegfuhr.

Vermutlich war das Papas (oder Opas) Karre. Die kann man sich mal ausleihen und dabei „vergessen“, den Behindertenausweis rauszunehmen. Und das riesen Schild und die Rollstuhl-Markierung auf dem Parkplatz kann man doch mal übersehen. Ist doch in Ordnung, oder nicht?

[Beitrag editiert - MOD X_Strom]

Hallo

Hast du ihn auch dort hinfahren sehen? Wenn derjenige seinen Papa oder Opa zu dem Ort gefahren hat und diesen noch ins Haus begleitet hat, wäre es in Ordnung, da die Fahrt der Beförderung des Ausweisinhabers diente.

Gruss, Sama

Hi,

es gibt auch Krankheiten, die Kennzeichen G rechtfertigen, ohne dass man im Rollstuhl sitzt oder das Bein ab ist. Manchmal ist auch die Gehstrecke reduziert, weil Muskel teilweise erlahmt sind (bei MS zum Beispiel). Und es gibt auch unsichtbare Hautkrankheiten, die es wichtig machen, wie lange man läuft…

die Franzi

Die Rechtslage wurde doch ausreichend beschrieben: Auch wenn der fitte junge Mann seinen gebehinderten Vater dort irgendwo abgeliefert hat, ist es vollkommen OK, wenn dabei der Wagen auf einem Behindertenparkplatz stand, und Junior dann flotten Schritts wieder alleine dort einsteigt und wegfährt. Und ebenso ist es vollkommen OK, wenn er nach einer Stunde wieder alleine dort ankommt, um seinen Vater wieder abzuholen.

[Beitrag editiert - MOD X_Strom]

Der Behindertenausweis berechtigt keineswegs zum Parken auf dem Behindertenparkplatz. Es muss ein amtlich ausgestellter Parkausweis für Behinderte vorliegen. Für diesen ist ein erheblicher Grad von Behinderung erforderlich.

In Deinem ersten Post stand nichts von einer Frage nach einer Rechtslage.

Hier im Forum kann anhand der Schilderung nicht beurteilt werden, ob der junge Mann dort hätte parken dürfen oder nicht, weil wir nicht wissen, ob er doch eine (nicht offensichtliche) Behinderung hat, die das Parken erlaubt hätte, oder ob er eine behinderte Person chauffiert hat.

Mein Kollege fährt auch regelmäßig mit Auto mit Behindertenparkausweis umher, ohne behindert zu sein, da dann seine (behinderte) Frau Mitfahrerin ist…

Beatrix

Also ich verstehe die unsachlichen Antworten zu der Frage hier nicht ganz…

Es gibt tatsächlich Menschen, für die zählt jeder Meter und die nehmen trotzdem noch z.B. die Mühe auf sich, Einkaufen zu fahren, weil das eben mit zum Leben zählt, aus dem sie durch eine Behinderung eh schon viel zu sehr ausgegrenzt werden.

Nun gibt es einen Menschenschlag, der sich einen Scheiß um die Belange anderer kümmert und denen darf man schon mal klarmachen, dass das auch von der Gesellschaft nicht in Gänze toleriert wird. Das hat doch nichts mit Wutbürgertum zu tun… Oder?

Soweit meine unprofessionelle Meinung dazu.

Grüße,
Grünblatt

Im Übrigen ist es nun mal ein problematisches Feld einerseits den Schutz derjenigen zu bezwecken, die tatsächlich so einen Parkplatz für sich oder zu transportierende Dritte benötigen, und der teils massiven Verfolgung und Beschimpfung genau derjenigen Fahrer, die sich um behinderte Mitmenschen verdient machen, indem sie sie chauffieren. Ich hatte und habe aktuell wieder einen Fall im persönlichen Umfeld, bei dem einem oft die Ohren abfallen, wenn einem berichtet wird, wie die treusorgende Tochter eines rollstuhlpflichtigen Vaters regelmäßig angegangen wird, wenn sie mal alleine mit dem Wagen auf so einem Parkplatz parkt, um ihren Vater irgendwo abzuholen/dort alleine wegfährt, wenn sie ihren Vater irgendwo hin gebracht hat. Das hat nichts mit Hinweisen auf potentiellen Missbrauch zu tun, sondern ist einfach leider regelmäßig ein Griff in die unterste Schublade mit „Beine abhacken“, „Kreuz brechen“, …

[Beitrag editiert - MOD X_Strom]

3 Like

Aus deiner Schilderung kann man absolut keine rechtliche Einschätzung abgeben!

Schlimmer finde ich diejenigen, welche keinen Ausweis haben aber auf Behindertenparkplätzen parkieren. Ohne Ausweis ist die Rechtslage klar.

Hm, ok…
Diese zuletzt von Dir geschilderte Seite der Medaille kenne ich nicht, wohl aber habe ich auch schon fit wirkende PKW Fahrer freundlich darauf angesprochen, dass sie auf einem Behindertenparkplatz parken und dabei reichte dann die Reaktionspalette von keiner Reaktion über „is nur für fünf Minuten“ bis „was willste denn, is doch nich Deiner“…
Da ich aber weiß, dass es eben auch Situationen gibt, wo ein Nicht-behinderter Fahrer so einen Parkplatz benutzen darf, bin ich natürlich freundlich und kacke nich jeden, den ich dabei „erwische“ mit „fahr Deine Dreckskarre weg Du Penner, sonst hack ich sie in Stücke“ an… :wink:

Ich denke, eine freundliche Ansprache is nich verkehrt und dann sieht man ggf. weiter.
Wenn man ganz ganz doll pissig ist, kann man ja ein Foto machen und das mit Daten ans OA schicken.
Das ist auch nicht problematisch…

Aus dem Ursprungsposting lese ich aber jetzt keinen rassistischen o.ä. gearteten Unterton heraus.
Und auch keine Drohungen a la „Beine abhacken“, was ja wiederum schon mehr als eine Owi wie etwa das Falschparken wäre…
Da ich den Ursprungsposter aber nicht kenne, kann ich auch nichts zu seiner sonstigen Geisteshaltung sagen oder denken.

Grüße,
Grünblatt

Hi,

mit MS (habe ich übrigens) sitzt man nicht von jetzt auf gleich im Rollstuhl. Es reduziert sich, falls das Gehen betroffen ist, nach und nach die Gehstrecke auf einige hundert und dann weniger Meter, bis man irgendwann gar nicht mehr laufen kann. Ich habe eine Fußheberschwäche und bleibe im Schnitt 2x am Tag am ebenen Fußboden hängen. So fängt es an.

die Franzi

Und du meinst trotzdem, dass der Typ, den ich beobachtet habe, so etwas hatte? Er ist ganz normal gegangen, und das über mehr als zehn Meter.

Hi,

ich wollte damit sagen, dass es möglich ist, dass jemand normal geht und trotzdem GdB 50 mit Kennzeichen G hat. Gibt noch einige andere Krankheitsbilder.

die Franzi

1 Like

Lieber Ultra,

gerne stehe ich dir bei und spendiere auch 5 € in die Klischeekasse. Meine Beobachtungen decken sich mit deinen. Ich gehe regelmäßig in einem großen Supermarkt einkaufen, welcher sowohl Behinderten- als auch Eltern-Kindparkplätze anbietet.
Die Parkplätze befinden sich direkt am Eingang des Marktes. Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie gerade hochmotorisierte Einkäufer nicht müde werden, jedes Vorurteil zu bedienen. Gern wird auch mal über zwei Parkplätze geparkt.
In unserem kleinen Städtchen hat die Verwaltung mittlerweile an die städtischen Parkschilder mit ausgewiesenen Sonderrechten ein extra Schild gehängt…Nimmst du meinen Parkplatz, nimm auch meine Behinderung.

Data, die es zum Kotzen findet, solche Parkplätze zu besetzen.

Es ist natürlich auch möglich das er eine behinderte Person befördert hat und somit auf den Parkplatz stand. Das ist natürlich schwer zu beurteilen. Wichtig ist aber: Es muss nicht nur ein behinderten Ausweis vorhanden sein, sondern auch ein spezieller Parkausweis.

Liebe Grüße