Mit Brettern und Eisenstangen einen großen Kratzer am fremden PKW verursacht

Hallo,
habe mit meinem PKW Ragalbretter und Eisenstangen transportiert.
Beim ausladen der Gegenstände bemerkte ich allerdings das ich nicht alles auf einmal tragen konnte.
Stellte daraufhin einige Bretter und auch Stangen gegen meinem PKW. Die ruschten dann allerding weg und schlugen gegen ein dort parkendes Fahrzeug. Dadurch entstand am Auto ein großer und nicht sehr schön aussehender Kratzer. Die Eigentümerin des Fahrzeugs war natürlich nicht gerade erfreut darüber.
Konnte sie dann beruhigen und wir tauschten die Adressen aus, damit ich diesen Vorgang meiner Haftpflichtversicherung melden konnte. Es wurden Bilder gemacht und auch einen Kostenvoranschlag erstellt. Der Schaden beläuft sich nun auf knapp 670 Euro.
Nun Kommt das Problem:
Meine Haftpflichtversicherung teiltemir mit, das sie diesen Schaden NICHT übernehmen werden, das es sich um eine Be - und Entladetätigkeit handelte, die aus meinem PKW entstand. Somit wäre meine KFZ - Versicherung dafür zuständig. Diese wiederum ist der Meinung das es die Haftpflicht übernehmen muss.
Sie würden diesen vorgang allerdings genauer Prüfen und mir das schriftlich mitteilen.

Nun die Frage.
Hat jemand Ahnung über so einen Vorgang oder ist einem vielleicht so etwas auch schon mal passiert. Und wie ist die Sache nachher ausgegangen.
Auch würde mich interessieren wer jetzt für diesen Schaden aufkommen muss.

Danke für eure Antwort.

Hallo!

das ist doch genau so ein Fall wie mit „Unfall mit Einkaufswagen auf Supermarkt Parkplatz“.

Schiebt man den Wagen vom Ausgang unvorsichtig über die Parkgassen und rempelt einen PKW, dann ist das ein fall für die Privat-Haftpflicht.

Steht der Einkaufswagen am Kofferraum seines eigenen Wagens und rollt dann weg und beschädigt anderen PKE = Haftung über die Autoversicherung.

Und bei der Ladung die man (unvorsichtigerweise) hochkant an seinen Wagen gestellt hatte, müsste m.E. nach der 2. Fall, also die Auto-VS eintreten. Schaden ist doch ganz klar fahrzeugbezogen beim Be-/Entladen passiert. Man könnte die Bretter doch sogar als Ladung bezeichnen, die sich verschoben hat.

Im Grunde kann es dem Verursacher egal sein, er meldet bei beiden möglichen VS den Schaden an. Wer zahlt ist nicht sein Problem, das können die VS untereinander absprechen ,notfalls sogar gerichtlich klären lassen.

MfG
duck313

Noch ein Tipp am Rande: 670€ ist nicht sooo viel. Wenn das die Auto-Versicherung zahlen würde und du keinen Freifahrtschein hast, so daß deine SF-Klasse sinkt, solltest du überlegen, ob du das nicht anders zahlen kannst. Denn unter’m Strich zahlst du die nächsten Jahre vermutlich deutlich mehr als 670€ zusätzlich an die Versicherung. Meist lohnt sich eine Versicherung erst jenseits von 1000€.
Ich habe bei einer Vergleichsseite mal eine Excel-Tabelle gefunden, wo man SF-Klasse und jährliche Prämie eintrug, und dann die Schadenshöhe angezeigt bekam, ab der sich die Versicherung tatsächlich lohnt.

Hallo,

http://www.kfz-auskunft.de/news/2154.html

bei Dir: zeit-, ortsnah und ursächlicher Zusammenhang. Die Ausschlußklausel bei privaten HPVen gibt es schon seit „Ewigkeiten“. Anderenfalls wären die Prämien weitaus höher.

Gruß
vdmaster

In modernen PHVs ist der Be- und Entladeschaden mitversichert. Zwar meist mit einem Sublimit, aber immerhin.

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Das ist so nicht richtig. Die Standardbedingungen auch der modernsten PHV schließen ihn nach wie vor aus. Man kann jedoch den Ausschluß gegen Beitragszuschlag (seit wenigen Jahren) wieder ausschliessen lassen, wodurch die BES eben eingeschlossen wären :grin:.

Gruß
vdmaster

Dieser Schaden ist beim Ausladen des Fahrzeugs passiert und somit ein eindeutiger Schaden für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei manchen Privathaftpflichtversicherungen gibt es allerdings den Einschluss, dass Schäden, die beim Ausladen des Fahrzeugs einem dritten entstehen, mitversichert sind.

Dies mag bei einzelnen Versicherungstarifen so sein.

Bei den meisten neuen PHV-Tarifen sind solche Schäden mit versichert.

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