Hallo Frank,
beides ist denkbar. Man hat Dir sogenannte torischen (= mit "Hornhautverkümmungs"korrektion)Gläser verpasst. Diese können unverträglich sein, wenn
a) die Gläser nicht ordentlich ausgemessen worden sind
b) nicht ordentlich eingearbeitet worden sind
c) die Brille nicht ordentlich angepasst ist
d) eine unregelmäßige Hornhautverformung/Narbe vorliegt
Eine Erstversorgung mit solchen Gläsern erfordert immer ein wenig Geduld, weil man eine andere Raumwahrnehmung hat. Wenn nichts schiefgelaufen ist, müsste sich aber bald komfortables und entspanntes Sehen einstellen.
Bei verordneten Achslagen auf das Winkelgrad genau (links 76°) drängt sich mir immer der Verdacht einer schlampigen Messung auf, so paradox das klingen mag. Denn oft sind diese Angaben nicht mit subjektiver Methode ermittelt und nur vom automatischen Messgerät übernommen worden.
Mein Rat: Wenn Du in ein paar Tagen damit nicht zufrieden bist, solltest Du reklamieren. Zunächst bei dem, der die Brille gefertigt hat. Versichert dieser, dass die Brille handwerklich korrekt ist, dann kann es nur noch an einer unverträglichen Stärke liegen.
In diesem Zusammenhang einen Hinweis: Bitte achte darauf, dass bei einer ärztlichen vermeintlichen Verordnung nicht „Refraktionsprotokoll“ oder ähnliches steht, denn dann ist es eben KEINE echte rechtsgültige Verordnung, für die der Arzt haften müsste.