Mit dem Fahrrad geblitzt

Hallo,

da sich Blitzer öfters in 30er Zonen befinden, auch an Stellen, an denen es bergab geht, kann es passieren, dass man sogar mit dem Fahrrad zu schnell ist. Angenommen, der Radfahrer besitzt einen Fühererschein und wird mit dem Fahrrad in der 30er Zone mit einer Geschwindigkeit von ca. 40-50 km/h geblitzt, hat das Konsequenzen?

Grüße
Oli

Angenommen, der Radfahrer besitzt einen Fühererschein und wird mit dem :Fahrrad in der 30er Zone mit einer Geschwindigkeit von ca. 40-50 km/h
geblitzt, hat das Konsequenzen?

Die gleichen, wie für jemanden, der ein Kfz fährt und geblitzt wird. Warum sollte das anders sein?
Einzig die Ermittlung des Täters dürfte mangels Kennzeichen etwas schwieriger sein.

Gruß Andreas

Hallo,

ein interessanter Artikel dazu findet man hier -->

http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegren…

Gruß Merger

hallo.

geblitzt, hat das Konsequenzen?

Die gleichen, wie für jemanden, der ein Kfz fährt und geblitzt
wird. Warum sollte das anders sein?

ja. lieber 60 bei erlaubten 50 fahren (was mit dem fahrrad auch nicht ganz ausgeschlossen ist).
in der StVO heißt es im §3 nämlich nur: "(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraft fahrzeuge 50 km/h" (hervorhebung von mir).
    :wink:

gruß

michael

Wenn man gegen ein ausgeschildertes Tempolimit verstößt und dabei „geblitzt“ wird, dann kann das auch mit dem Fahrrad Konsequenzen nach sich ziehen (Vorausgesetzt der Radler wird ermittelt).

Wenn man innerorts nach einer Ortstafel mit dem Fahrrad 60 fährt und geblitzt wird, passiert nichts, denn diese 50 kmh-Regel gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Gruß,
ibns

okay, in einer 30er Zone sollte man also auch mit dem Fahrrad nicht schneller fahren.

In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man die Geschwindigkeit auch anpassen. Aber wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel mal durch eine Fußgängerzone zu Fuß sprintet, da erreicht man auch problemlos Geschwindigkeiten jenseits der 7km/h. Wo ist darin der Unterschied zum Fahren mit einem Fahrrad, da man sich bei beiden Methoden mit Muskelkraft vortbewegt?

Hallo,

okay, in einer 30er Zone sollte man also auch mit dem Fahrrad nicht schneller fahren.
In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man die Geschwindigkeit auch anpassen. Aber wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel mal durch eine Fußgängerzone zu Fuß sprintet, da erreicht man auch problemlos Geschwindigkeiten jenseits der 7km/h.

Würde ich nicht für jeden unterschreiben ;o)

Wo ist darin der Unterschied zum Fahren mit einem Fahrrad, da man sich bei beiden Methoden mit Muskelkraft vortbewegt?

Die Art der Fortbewegung. Fahren ist was anderes als zu Fuß gehen. Nicht alle Verkehrsteilnehmer fahren. Und nicht alle Fahrer fahren mit Kraftfahrzeugen. Fussgänger können also nicht zu schnell fahren. Sprinten wäre immer noch eine Aneinandereihung von Schritten. Bussgeld kann man dafür also nicht bekommen. Davon zu unterscheiden wäre klar die Haftung für Schäden die daraus resultieren können.

Grüße

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