Hallo,
okay, in einer 30er Zone sollte man also auch mit dem Fahrrad nicht schneller fahren.
In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man die Geschwindigkeit auch anpassen. Aber wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel mal durch eine Fußgängerzone zu Fuß sprintet, da erreicht man auch problemlos Geschwindigkeiten jenseits der 7km/h.
Würde ich nicht für jeden unterschreiben ;o)
Wo ist darin der Unterschied zum Fahren mit einem Fahrrad, da man sich bei beiden Methoden mit Muskelkraft vortbewegt?
Die Art der Fortbewegung. Fahren ist was anderes als zu Fuß gehen. Nicht alle Verkehrsteilnehmer fahren. Und nicht alle Fahrer fahren mit Kraftfahrzeugen. Fussgänger können also nicht zu schnell fahren. Sprinten wäre immer noch eine Aneinandereihung von Schritten. Bussgeld kann man dafür also nicht bekommen. Davon zu unterscheiden wäre klar die Haftung für Schäden die daraus resultieren können.
Grüße