Mit dem Notebook über's Mobilfunknetz ins Internet

Liebe/-r Experte/-in,

in der Werbung wird z.Zt. für eine Mobilfunkflatrate in alle Netze plus Flatrate mit HSDPA ins Highspeed-Internet geworben (ab 500MB mit GPRS).

Bei den FAQs heißt es:
Frage: Kann ich mein Handy auch als Modem nutzen (tethering)?
Antwort: Es ist leider nicht möglich, dein Handy als Modem oder für VoIP zu nutzen.
Die Allnet Flat beinhaltet nur den Datenverkehr aus der Nutzung deines Handys/Smartphones.

Jetzt hätte ich mal gern gewusst, ob es mit einem Trick nicht doch möglich ist, mit dem Notebook über’s Handy-Netz ins Internet zu kommen?!
Zum Surfen, aber auch zum „Voipen“.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Ich nutze regelmäßig Internet/VoIP/Handy, muss aber bei Spezialwissen passen. Auch habe ich noch kein Smartphone.

Herzlichen Dank schon mal im voraus.

Gruß, Frank Sauer

Hallo Frank,
ss gibt inzwischen günstige Flatrates, die nur für Daten sind (also für USB Sticks), so daß es gar nicht mehr erforderlich ist Thetering zu machen. Ansonsten bietet jeder Provider die Erweiterung des Tarifs um diese Funktion an. Natürlich zu höheren Kosten, aber in einem angemessenen Rahmen.

Gruß

Christian

Hallo Frank,

der Provider erkennt, ob Du tethering benutzt mit einer intelligenten Software, die die abgerufenen Internetpakete durchsucht.

Falls Du Dich schützen willst, gibt es entspechende Privicy Tools. Dann jedoch vermutet die Software Laptopeinsatz und es trifft Dich das gleiche Schicksal.

Bei diesem speziellen Tarif würde evtl. eine Sperrung erfolgen.

Da es bei Prepaid aber keine Vertragsstrafen für tethering gibt, ist das schlimmste was passieren kann, die Kündigung/Sperrung seitens des Providers.

Manche Provider lassen das stillschweigend zu.
Hat man einen Vertrag und kein Prepaid, kann es jedoch evtl. teuer werden.

Das Voipen kann unmöglich gemacht werden, da bestimmte Ports benötigt werden und die einfach gesperrt sind oder zu langsam.

Mein Tip:
Prepaid und ausprobieren.
Finder weg von Verträgen.

Grüße
Marco.

Der Anbieter kann nicht nachvolziehen, mit welchem Geraet man Online geht - ob die Seiten ueber Tethering oder Handy abgerufen wurden. Dazu waere es noetig, den kompletten Verkehr zu ueberwachen, was nach derzeitiger Rechtsprechung verboten ist (und hoffentlich auch so bleibt (Stichwort ACTA)). Wenn der Anbieter einen Internetzugang anbietet, dann kannst Du diesen auch so benutzen. Regelungen in den AGB des Anbieters sind erstmal irrelevant. Entweder der Anbieter macht in der Werbung ganz klar deutlich, dass er zwar einen Datenzugang zu Teilbereichen des Netzes liefert, aber nicht komplett, oder er macht eine Wettberbsrechtlich relevante Falschaussage.

Hallo Frank,

sorry, aber wie wär es damit die Leistung zu bezahlen, die man nutzt?
Du gehst schließlich nicht in ein Restaurant und versuchst dich um die Getränkekosten zu mogeln.

Möglich ist es, aber der Aufwand lohnt mMn nicht.

MfG