Mit dem PKW ohne TÜV/ Versichrung unterwegs?

Über die Ostertage war ich bei einem Freund in Spanien zu Besuch.
Dabei bemerkte ich, dass er mit seinem PKW mit „deutschem Kennzeichen“ seit 3 Jahren mit ungültigem TÜV unterwegs ist.
Er erklärte mir, dass er auch seit dieser Zeit ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt.
Jetzt ist er dahinter gekommen, dass er seinen Reisepass dringend verlängern muss. Das geht allerdings nur bei einer deutschen Behörde. Entweder auf einem Konsulat oder direkt in Deutschland.
Jetzt frage ich mich folgendes ab. Sicher ist doch den deutschen Behörden längst bekannt, dass er ohne gültigen Versicherungsschutz und ohne gültigen TÜV unterwegs ist.
Wie werden die betreffenden Behörden reagieren und was kann ihm blühen mit welchen Maßnahmen muss er rechnen? Wer kennt ähnlich gelagerte Fälle und kann mich informieren?
Besten Dank

Pflichtversicherungsgesetz §6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Es handelt sich hier um eine Straftat die mit einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen bestraft wird. Die Anzahl kommt auch darauf an wie viele Fahrten man nachweisen kann, da es sich aber um einen Zeitraum von 3 Jahren handelt dürfte da Einiges zusammen kommen. Möglich sind bis zu 360Tagessätze, angenommen Wer z.B. 1000€ Netto verdient der ist dann u.U. mit über 10.000€ dabei.

Dazu kommen 6 Punkte in Flensburg.

Aber auch ein Fahrverbot von 1-3 Monaten ist wahrscheinlich, oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Da man hier nicht mehr von Fahrlässigkeit sondern von einer vorsätzlichen Tat ausgehen muss ist auch der Einzug des Fahrzeugs möglich.

Sollte man einen Unfall verursachen dann zahlt man alles selbst, kommt ein Personenschaden hinzu dann ist man unter Umständen sein Leben lang damit beschäftigt diese Forderungen zu bedienen.

Ich kann hier leider keine umfassende Antwort geben.
Für den Bereich Versicherungen kann ich nur sagen, dass er das sehr schnell in Ordnung bringen muss.
Vermutlich wurde das Fahrzeug von der deutschen Behörde schon abgemeldet.
Er soll sich war anziehen, das gilt insbesondere im Falle eines Unfalls.
In Spanien kommt er dann vermutlich in den Knast, wohin er auch gehört, denn es ist nun wirklich unverantwortlich wenn der Geschädigte eines Unfalls
dann mit seinem Schaden in die Röhre guckt.
Viele Grüße
Julius Jordan

Da fragst Du wohl besser einen Anwalt, Richter oder Polizisten. Da habe ich keine Ahnung.
MfG
Stefan

hallo!

a) abgelaufener TÜV: das weiß niemand, wird nirgends gespeichert oder dgl. nur wenn ein deutscher polizist es sieht und zur anzeige bringt, gibts „probleme“, aber auch nicht die ganz großen, „nur“ ein bußgeld und treupunkte in flensburg :wink:

b) ohne versicherung: das dürfte so nicht stimmen. wenn du ein auto anmeldest, geht das nur, wenn der zulassungstelle eine haftpflichtversicherung nachgewiesen wird (war früher die deckungskarte, heute die EVB-nummer). bezahlt jemand seine beiträge nicht, so meldet das die versicherung sofort an die zul.-stelle, diese fordert den halter auf, umgehend das in ordnung zu bringen oder eine andere versicherung nachzuweisen. wenn das nicht passiert, wird der betrieb des fzg. sehr schnell untersagt bzw. die kennzeichen werden zwangsweise entstempelt.

aber daß diese vorgänge an eine andere behörde weitergegeben werden (z.b. passamt/einwohnermeldeamt), habe ich noch nie gehört.

grüße vom nogel

Hallo,

da bin ich überfragt

Hallo,

also bezüglich abgelaufenem TÜV gilt, dass man den sofort nach Einreise nachholen lassen muss.
Was den Versicherungsschutz angeht, so kann ich hier nicht viel sagen. Normalerweise wird das Fahrzeug ja entstempelt, wenn keine Versicherungsprämie gezahlt wird. Theoretisch darf mit diesem Fahrzeug nicht gefahren werden, bis wieder eine Versicherung abgeschlossen wurde, was ohne TÜV und AU aber nicht möglich ist. Einer Strafe wird er meines Erachtens nach nicht entgehen können.

Gruß,
Micha

Hallo Yachtowner,

daß Dein Freund im Fall des Erwischtwerdens mit einer kernigen Strafe zu rechnen hat, ist klar… Es handelt sich hier ja nicht nur um den abgelaufenen TÜV, es kommen außer Versicherungsbetrug auch noch andere Kleinigkeiten hinzu.
Näheres kann Dir evtl. der ADAC oder auf jeden Fall ein RA für Verkehrsrecht erklären.

Grüße
sprudellaster

Das sind 2 verschiede Sachen. Den TÜV kann man im Ausland beliebig lange überziehen, da wird in Deutschland kein Buch darüber geführt. Wenn das Auto dann nach 10 Jahren wieder nach D gebracht wird, ist ganz legal der nächste TÜV nach der Grenze anzufahren und man macht die Hauptuntersuchung. Alles kein Problem und so geregelt.
Parallel dazu hat die Versicherung der Zulassungsstelle schon längst gemeldet, dass die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Die Zulassungsstelle hat den Halter aufgefordert, das Fz abzumelden oder die Prämie zu bezahlen. Da nichts geschah, wurde versucht das Fahrzeug zu entstempeln, was ja auch nicht geklappt hat. Vermutlich läuft ein Strafverfahren im Hintergrund wegen Verstoß §6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherung). Dies gilt aber nur im Inland. Also müsste der Halter dem Gericht nachweisen, dass das Fz die ganze Zeit in Spanien war. Die Verwaltungsgebühren die das ganze Mahnverfahren wird er auf jeden Fall bezahlen müssen und mit Grenzübertritt begeht er mit diesem Fahrzeug und diesem Kennzeichen eine Straftat (Dies weiß allerdings der TÜV an der Grenze nicht!). Allerdings ist es bodenlos leichtsinnig und unverantwortlich mit einem Fahrzeug ohne Versicherung zu fahren (dies gilt auch für die Fahrten in Spanien, außer es wurde dort verichert, davon steht hier aber nichts. Für ein dauergeschädigtes Kind sind schnell ein paar 100tausend EURO fällig, die er ja wohl kaum bezahlen kann und das Kind bekommt noch nicht einmal eine Entschädigung, nur weil einer zu faul oder geizig ist, sein Fahrzeug zu versichern. Pfui Teufel.
Reinhold

Hallo,

leider kann ich dir nicht sagen, ob etwas oder was passieren wird, wenn er den Pass verlängern lässt.

Gruss Uwe

In Deutschland steht die Polizei vor der Tür und schraubt die Nummernschilder ab, wenn die Versicherung nicht bezahlt wird. Ich vermute, dass ein ganz saftiger Knollen droht. Genau weiß ich das aber auch nicht.

Lieber Yachtowner:

Ich bin in Südamerika wohnhaft, kenne dementsprechend die Gesetze in Spanien bwz. BDR nur sehr überflächlich. Trotz alledem, zu Deiner Anfrage brauchst Du ganz bestimmt keinen Experten. Dein Freund begeht nämlich ohne Zweifel sehr
strenge Straftaten. Es ist eine Unverschämtheit und Illegalität ohne der gesetzlichen technischen Revision des Wagens (bei Euch der TÜV) auf der Landstrasse zu fahren, und ausserdem auch noch ohne in Spanien einem gültigen Versicherungsschuzt. Ich zweifele sogar dass er einen gültigen Führerschein hat. Sollte so etwas hier in Chile bei einer Polizeikontrolle entdeckt werden, kommt Dein Freund erst einmal für einige Tage ins Kittchen, das Auto bzw. auch. Nach einem Besuch bei dem Justizamt muss er sich dann für eine gewaltige Geldsstrafe und einer ziemlich strengen Eintragung im Führerverzeichnis vorbereiten.

Um nicht ganz so unsympatisch zu Deinem Freund zu sein, würde ich ihm einen freiwilligen und hoffentlich baldigen Besuch bei der nächsten Polizeistation raten,
wo er natürlich lügen muss (fällt dies ihm schwer?) und angibt dass er seit langer Zeit sein Wagen nicht mehr benutzt hat und als er dies mal versuchte, hätte er dann festgestellt dass die Wagenpapiere alle ungültig sind. Mit einer ganz naiven Miene muss er dann sich erkundigen was zu machen ist.

Entschuldige meine etwas zu lange Antwort.

Mit bestem Gruss,

Rolf Kümmerlin, Concepción, Chile

Solange er mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, passiert nichts. Sollte allerdings ein Unfall passieren, muß er für alle Kosten aufkommen. Von den Behörden wird es aber nicht nachverfolgt.
Gruß Manfred Zimmermann

Nach neuerem Kenntnisstand: ihn erwarten 40 € + 2 Punkte, siehe auch http://kfz-blog.net/blog/neue-regeln-fur-dekra-tuv-u…