´hallo leute, ich hab mal ne frage und zwar möchte ich wissen ob man mit einem deutschen haftbefehl durch den zoll am belgischen flughafen kommt wenn man z.b.nach algerien fliegen möchte.wird man dort fest genommen oder nicht?danke vor ab
Wie wärs mit einem Pass?
´hallo leute, ich hab mal ne frage und zwar möchte ich
wissen ob man mit einem deutschen haftbefehl durch den zoll am
belgischen flughafen kommt wenn man z.b.nach algerien fliegen
möchte.wird man dort fest genommen oder nicht?danke vor ab
Nein, da wird man wie an jedem Flughafen wohl einen Personalausweis oder (in diesem Fall eher) Reisepass benötigen.
Mit einem deutschen Haftbefehl kann man sich nirgendwo auf der Welt ausweisen. Festgenommen wird man wegen der fehlenden Identifizierungsmöglichkeit aber wohl vermutlich auch nicht zwingend.
Nein, da wird man wie an jedem Flughafen wohl einen
Personalausweis oder (in diesem Fall eher) Reisepass
benötigen.
Mit einem deutschen Haftbefehl kann man sich nirgendwo auf der
Welt ausweisen. Festgenommen wird man wegen der fehlenden
Identifizierungsmöglichkeit aber wohl vermutlich auch nicht
zwingend.
Ich gehe davon aus, dass das jetzt als Scherzantwort gemeint war, denn der TE wird sicherlich gemeint haben, ob man ausreisen darf, wenn in dem Moment ein Haftbefehl offen ist.
Ich gehe davon aus, dass das jetzt als Scherzantwort gemeint
war, denn der TE wird sicherlich gemeint haben, ob man
ausreisen darf, wenn in dem Moment ein Haftbefehl offen ist.
Wenn er das meint, warum schreibt er das dann nicht?
Hallo.
Ein deutscher Haftbefehl wird in Deutschland vollstreckt. Woher soll der belgische Zoll wissen, dass ein Haftbefehl gegen eine deutsche Person in Deutschland vorliegt?
Sollte gegen eine deutsche Person ein internationaler Haftbefehl vorliegen, dann kann / muss der belgische Zoll auch verhaften.
Gruss Peter
Sonst nix zu tun?
der is böse, aber richtig gut…hab noch einen:
Kann man mit einem kranken Kind eine Busreise machen?
…nein, Kinder sind kein Zahlungsmittel.