Laut der Drohnenverordnung von 2017 ist es ja verboten ÜBER Wohngrundstücke zu fliegen.
Jetzt würde ich gerne über mein Grundstück fliegen aber das Nachbargrundstück ist ja leider ein bisschen mit auf dem Video. Wie verhält sich das jetzt? Erlaubt? Verboten?
Das Fliegen auf deinem eigenen Grundstück ist erlaubt, solange das du die ggf. erforderliche Flugfreigabe/ Fluggenehmigung bei bestimmten Gewichtslimits hast und ist unabhängig von einer Foto-/ Videofunktion.
Das Fotografieren und Filmen fremder Grundstücke aus grösserer Höhe mit „Hilfsmitteln“ ist nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
Zu diesen Hilfsmitteln gehört schon ein hochgehaltener Selfiestick eine Leiter oder ein anderes Gebäude …
Der hochgestreckte Arm einer auf Geländehöhe stehenden Person stellt praktisch die Grenze des Erlaubten dar.
Du müsstest also vorher die Erlaubnis des Besitzers und ggf. auch der abweichenden Nutzer des Nachbargrundstücks einholen.
Danke für die Antwort.
Und wie verhält es sich wenn ich nur mit meiner Drohne fliege und kein Video/Bild aufnehme?
Ich würde nur hinterm Haus auf der Wiese fliegen.
Ich hab noch eine Frage. Und zwar folgender Fall.
Ich befinde mich in einem Dorf. In der mitte vom Dorf ist ein kleiner Park (ca 150m*200m groß).
Darf ich in diesem Park fliegen? Darf ich dort aus 100m höhe eine Rundum Aufnahme des Dorfes machen oder einzelne Bilder in jeder Himmelsrichtung?
Leider kann ich dir auf diese speziellen Fragen keine verbindliche Antwort geben.
Das hängt nicht zuletzt auch von weiteren Faktoren ab.
So ist z.B. die Flughöhe von 100m ausserhalb ausgewiesener Modellflugplätze unzulässig wenn du keine besondere Fluggenehmigung hast.
Du solltest dich in einschlägigen Foren erkundigen oder auch einfach nur eine Websuche mit „Drohne“ und „Vorschriften“ starten und nicht nur die ersten 3 Ergebnisse beachten.
Hallo,
der Park ist NICHT dein Grundstück. Wenn die Drohne eine Aufnahme möglichkeit besitzt, darf sie dort nicht fliegen
Siehe: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Grüße
miamei
In dieser Verordnung ist gemeint dass man nicht über Wohngrundstücke fliegen darf. Dabei gilt Grundstück mit Wohung/Wohnhaus = Wohngrundstück. Über öffentliches Gelände darf geflogen werden.
Brauchen Sie eine Genehmigung für die Drohne?
Nein da die Drohne unter 2KG wiegt brauch ich keine Genehmigung zum Start
Ich würde mit den Nachbarn reden, ob das für sie in Ordnung ist.