Hallo Wolfgang.
Übrigens gelten für einen Einäugigen Einschränkungen für das
Lenken von Fahrzeugen. Nur mal so als Hinweis.
Und Hagen von Tronje tötete Siegfried mit einem
Speerwurf aus mehrere Meter Entfernung und traf dabei seine
einzige verwundbare, eichenblattgroße Stelle auf dem Rücken.
Interessant ist ja doch, dass Du die Nibelungensage gleich noch als Tatsachenbericht hinstellst. Und Panzerfahren ist kein Kunststück, der kommt ggf. überall durch. Oder ist auch überliefert, wieviele andere Verkehrsteilnehmer Mosche Dayan niedergemacht hat?
Also - geht doch!
Fragt sich nur, wie.
Aber mal als Erfahrungsbericht: Bin zwar nicht einäugig, aber sehe wegen Verschiedensichtigkeit der beiden Augen getrennt mit beiden Augen. Das linke Auge ist das „Fernauge“. Dabei habe ich persönlich beim Auto fahren festgestellt, dass der „Schulterblick“, mit dem man Radfahren das Leben retten kann, bei mir massiv behindert ist, weil das Gesichtsfeld des rechten Auges (kurzsichtiges Auge) fehlt. Nach zweimal Radfahrer fast auf den Kotflügel nehmen habe ich dann lieber das Autofahren sein lassen.
Was für Einschränkungen gelten denn für Einäugige?
Ich habe noch die Pflicht zum zweiten Außenspiegel, der aber ja inzwischen Standard ist, im Kopf. Und: Auch wenn der Augenarzt sagt, dass Auto fahren wieder erlaubt sei, sollten noch persönliche und EHRLICHE Tests folgen.
Daher: wichtiger als ärztliche Persilscheine ist wirklich, sich selber echt und ehrlich darüber klar zu werden, ob noch Verkehrssicherheit auch für nichtmotorisierte Verkehtsteilnehmer gegeben ist. Senioren landen zwar selber nicht mehr so häufig im Straßengraben/am Baum, aber ich würde mal gerne eine nach Alter der FahrerInnen aufgeschlüsselte Statistik sehen, wer alles RadfahrerInnen und FußgängerInnen verletzt.
Gruß, Karin