Hallo!
demnächst werde ich ein Patent beim deutschen Patentamt anmelden…
Das Produkt selbst herstellen.
Mit dem Herstellen eines Produkts hat noch keiner Geld verdient. Man kann nur durch den Verkauf von Produkten Geld verdienen. Dafür braucht man Marktzugang und von der Idee, über erste Muster, Serienreifmachung, Fertigungseinrichtungen bis eben zum Marktzugang benötigt man viel Geld. Heißt unter dem Strich regelmäßig (es sei denn, die Idee ist Teil eines größeren Konzepts zur eigenen Unternehmernsgründung): Selbst herstellen führt nicht zum gewünschten Erfolg.
Das Patent an einen großen Hersteller verkaufen.
Ein gewerbliches Schutzrecht kann man u. U. verkaufen, sofern man jemanden findet, der sich einen Nutzen von der Idee verspricht. Um eine neue Produktidee durch Verkauf der Idee zu Geld zu machen, braucht man aber kein erteiltes Schutzrecht. Der Schutz vor Diebstahl geistigen Eigentums reicht für den Verkauf. Der Schutz davor, dass jemand behauptet, die Idee schon lange gehabt zu haben, ist bereits mit der Schutzrechtanmeldung gegeben.
Das Patent über Internet-Plattformen versteigern.
Ist keine taugliche Vermarktungsidee. Solche Wege taugen nur, wenn man die potentiellen Käufer nicht kennt und deshalb irgendein in die Breite streuendes Medium braucht. Schutzrechte und ihr Verkauf gehören nicht an die große Glocke. Vielmehr schreibt man die potentiellen Interessenten (deren Geschäftsführer/Vorstände man immerhin namentlich kennt) mit einem Brief an. Der Brief ist kurz, aussagekräftig, ohne Exkursionen in technische Details, dafür Schwerpunkt auf Nutzen. Viel mehr als eine (wirklich nur eine) Seite sollte es nicht sein. Niemand hat Lust auf lange Abhandlungen und außerdem hat der Empfänger des Briefs (GF oder Vorstand) von technischen Details zumeist ohnehin wenig Ahnung. Hauptsache er kann dem Brief entnehmen, dass es um Nutzen für sein Unternehmen geht und er kann erkennen, welchem seiner Zuarbeiter/Berichterstatter er den Brief gibt und mit einer Stellungnahme beauftragt. Das Feilen an diesem Brief erfordert Sorgfalt und Hineindenken in den Empfänger. Es muss sitzen; du hast nur einen Schuss. Dass man nur wenige persönlich adressierte Briefe verschickt und nicht etwa stapelweise Rundschreiben an alle Unternehmen der Branche, versteht sich hoffentlich von selbst. Man schickt auch nichts an die XY AG, sondern schreibt immer an eine Person in einem Unternehmen. Dort auch keine Vertriebler, keine Einkäufer, immer nur den Chef. Man redet in solchen Angelegenheiten niemals mit Schmidtchen, nur mit Schmidt.
Bis zur Erteilung eines Patents können Jahre vergehen und du gibst viel Geld aus. Ist alles entbehrlich. Man braucht doch nur einen Schutz vor Ideenklau. Auch die größten, noch so seriös auftretenden Unternehmen klauen Ideen, sobald sich die Gelegenheit bietet. Nur deshalb meldet man ein Schutzrecht an. Ein Gebrauchsmuster reicht für den Zweck. Sobald man den Eingangsstempel der Patentannahmestelle hat, verfügt man über ausreichenden Schutz und kann Käufer für die Idee kontaktieren. Der Käufer kann sich aussuchen, was er mit dem angemeldeten Schutzrecht anstellt. Er kann es zu den Akten legen, er kann die Priorität zur Patentanmeldung in Deutschland oder wo auch immer er möchte nutzen. Kann dem Erfinder alles egal sein. Er war mit 50 € für die Gebrauchsmusteranmeldung dabei. Und natürlich mit der Mühe wasserdicht formulierter Schutzansprüche sowie mit der Mühe, belastbare Kenntnisse und Zahlen über den Nutzen seiner Erfindung zu beschaffen. Denn darum geht es für potentielle Käufer: Um den Nutzen. Diesen Nutzen wird dem Erfinder kein Kaufinteressent auf die Nase binden.
Der erfolgreiche Verkauf eines Schutzrechts ist aber ein eigenes Kapitel. Es geht nicht ohne einschlägige Erfahrung. Andernfalls wird der Erfinder sein erstes Schutzrecht durch Ungeschicklichkeiten verschenken und ewig auf bestenfalls kleine Geldeingänge warten.
Das erteilte Patent mit Urkunde und Bundesadler ist für den Verkauf einer Idee irrelevant. Wer Produktideen kauft, braucht keine Bestätigung von Prüfern des Patentamts, dass formale Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt sind, denn die Fachleute seines Unternehmens kennen die Markt- und Schutzrechtlage genau. Die lange Zeit bis zur Erteilung eines Patents sollte man nicht vergehen lassen (bei Selbstnutzung gelten andere Überlegungen), denn die technische Entwicklung geht unaufhaltsam weiter. Deshalb handelt man besser zügig, sorgt nur für den Schutz vor Diebstahl und startet sogleich den Verkauf der Idee mit dem nur angemeldeten Schutzrecht. Dass man zuvor selbst sorgfältig den Stand der Technik recherchiert hat, setze ich voraus.
Gruß
Wolfgang