Mit einem Patent Geld verdienen

Sehr geehrte/r Experte/in,

demnächst werde ich ein Patent beim Deutschen Patentamt anmelden. Meine Frage bezieht sich auf die daraffolgenden Schritte: Wie mache ich das Patent danach zu Geld? 

Es ist eine Technik, die in ein Haushaltsprodukt eingebaut werden kann. Hersteller solcher Produkte gibt es viele. Meines Erachtens gibt es drei Möglichkeiten, mit diesem Patent etwas zu verdienen. Was halten Sie davon? Und wie gehe ich es an?

* Das Produkt selbst herstellen.
* Das Patent an einen großen Hersteller verkaufen.
* Das Patent über Internet-Plattformen versteigern.

Eine weitere Frage habe ich noch zum Umfang des Patentschutzes:

  • Wenn ich ein deutsches Patent erhalte, dann verbietet dies den Wettbewerbern, in Deutschland ein patentverletzendes Produkt zu verkaufen, oder?

  • Die Patentschrift ist dann offen und jeder kann sie lesen. Und jeder kann dieses Produkt nachbauen. Allerdings darf es niemand in Deutschland auf den Markt bringen, in anderen Ländern aber schon.
    Weiterhin kann ein ähnliches Patent in anderen Ländern nicht mehr eingereicht werden. Stimmt das?
    –> Dies würde mein Patent fast wertlos machen. Wäre es somit ratsam, ein europäisches Patent oder ein internationales Patent zu erwirken? Das ist natürlich viel teurer.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Xaver Zeller

Hallo!

demnächst werde ich ein Patent beim deutschen Patentamt anmelden…

Das Produkt selbst herstellen.

Mit dem Herstellen eines Produkts hat noch keiner Geld verdient. Man kann nur durch den Verkauf von Produkten Geld verdienen. Dafür braucht man Marktzugang und von der Idee, über erste Muster, Serienreifmachung, Fertigungseinrichtungen bis eben zum Marktzugang benötigt man viel Geld. Heißt unter dem Strich regelmäßig (es sei denn, die Idee ist Teil eines größeren Konzepts zur eigenen Unternehmernsgründung): Selbst herstellen führt nicht zum gewünschten Erfolg.

Das Patent an einen großen Hersteller verkaufen.

Ein gewerbliches Schutzrecht kann man u. U. verkaufen, sofern man jemanden findet, der sich einen Nutzen von der Idee verspricht. Um eine neue Produktidee durch Verkauf der Idee zu Geld zu machen, braucht man aber kein erteiltes Schutzrecht. Der Schutz vor Diebstahl geistigen Eigentums reicht für den Verkauf. Der Schutz davor, dass jemand behauptet, die Idee schon lange gehabt zu haben, ist bereits mit der Schutzrechtanmeldung gegeben.

Das Patent über Internet-Plattformen versteigern.

Ist keine taugliche Vermarktungsidee. Solche Wege taugen nur, wenn man die potentiellen Käufer nicht kennt und deshalb irgendein in die Breite streuendes Medium braucht. Schutzrechte und ihr Verkauf gehören nicht an die große Glocke. Vielmehr schreibt man die potentiellen Interessenten (deren Geschäftsführer/Vorstände man immerhin namentlich kennt) mit einem Brief an. Der Brief ist kurz, aussagekräftig, ohne Exkursionen in technische Details, dafür Schwerpunkt auf Nutzen. Viel mehr als eine (wirklich nur eine) Seite sollte es nicht sein. Niemand hat Lust auf lange Abhandlungen und außerdem hat der Empfänger des Briefs (GF oder Vorstand) von technischen Details zumeist ohnehin wenig Ahnung. Hauptsache er kann dem Brief entnehmen, dass es um Nutzen für sein Unternehmen geht und er kann erkennen, welchem seiner Zuarbeiter/Berichterstatter er den Brief gibt und mit einer Stellungnahme beauftragt. Das Feilen an diesem Brief erfordert Sorgfalt und Hineindenken in den Empfänger. Es muss sitzen; du hast nur einen Schuss. Dass man nur wenige persönlich adressierte Briefe verschickt und nicht etwa stapelweise Rundschreiben an alle Unternehmen der Branche, versteht sich hoffentlich von selbst. Man schickt auch nichts an die XY AG, sondern schreibt immer an eine Person in einem Unternehmen. Dort auch keine Vertriebler, keine Einkäufer, immer nur den Chef. Man redet in solchen Angelegenheiten niemals mit Schmidtchen, nur mit Schmidt.

Bis zur Erteilung eines Patents können Jahre vergehen und du gibst viel Geld aus. Ist alles entbehrlich. Man braucht doch nur einen Schutz vor Ideenklau. Auch die größten, noch so seriös auftretenden Unternehmen klauen Ideen, sobald sich die Gelegenheit bietet. Nur deshalb meldet man ein Schutzrecht an. Ein Gebrauchsmuster reicht für den Zweck. Sobald man den Eingangsstempel der Patentannahmestelle hat, verfügt man über ausreichenden Schutz und kann Käufer für die Idee kontaktieren. Der Käufer kann sich aussuchen, was er mit dem angemeldeten Schutzrecht anstellt. Er kann es zu den Akten legen, er kann die Priorität zur Patentanmeldung in Deutschland oder wo auch immer er möchte nutzen. Kann dem Erfinder alles egal sein. Er war mit 50 € für die Gebrauchsmusteranmeldung dabei. Und natürlich mit der Mühe wasserdicht formulierter Schutzansprüche sowie mit der Mühe, belastbare Kenntnisse und Zahlen über den Nutzen seiner Erfindung zu beschaffen. Denn darum geht es für potentielle Käufer: Um den Nutzen. Diesen Nutzen wird dem Erfinder kein Kaufinteressent auf die Nase binden.

Der erfolgreiche Verkauf eines Schutzrechts ist aber ein eigenes Kapitel. Es geht nicht ohne einschlägige Erfahrung. Andernfalls wird der Erfinder sein erstes Schutzrecht durch Ungeschicklichkeiten verschenken und ewig auf bestenfalls kleine Geldeingänge warten.

Das erteilte Patent mit Urkunde und Bundesadler ist für den Verkauf einer Idee irrelevant. Wer Produktideen kauft, braucht keine Bestätigung von Prüfern des Patentamts, dass formale Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt sind, denn die Fachleute seines Unternehmens kennen die Markt- und Schutzrechtlage genau. Die lange Zeit bis zur Erteilung eines Patents sollte man nicht vergehen lassen (bei Selbstnutzung gelten andere Überlegungen), denn die technische Entwicklung geht unaufhaltsam weiter. Deshalb handelt man besser zügig, sorgt nur für den Schutz vor Diebstahl und startet sogleich den Verkauf der Idee mit dem nur angemeldeten Schutzrecht. Dass man zuvor selbst sorgfältig den Stand der Technik recherchiert hat, setze ich voraus.

Gruß
Wolfgang

Hallo Fragewurm,

* Das Produkt selbst herstellen.
* Das Patent an einen großen Hersteller verkaufen.
* Das Patent über Internet-Plattformen versteigern.

* Vergabe von Lizenzen.

  • Wenn ich ein deutsches Patent erhalte, dann verbietet dies den
    Wettbewerbern, in Deutschland ein patentverletzendes Produkt
    zu verkaufen, oder?

Soweit richtig. Es darf sich aber jeder so etwas für den Eigengebrauch selber basteln.

Weiterhin kann ein ähnliches Patent in anderen Ländern nicht
mehr eingereicht werden. Stimmt das?

Definiere „ähnlich“!

Das hängt auch sehr davon ab, was du in deinem Patent schützt!
Wenn du z.B. eine neuartige Bürste zur Reinigung von Zähnen geschützt hast, kann ich das u.U. immer nochmals neuartige Bürste zur Reinigung von Fliesenfugen patentieren.
Hier ist vor allem de Hauptanspruch in der Patentschrift wichtig.

–> Dies würde mein Patent fast wertlos machen. Wäre es
somit ratsam, ein europäisches Patent oder ein internationales
Patent zu erwirken? Das ist natürlich viel teurer.

Das Patent muss zumindest die Hauptmärkte abdecken, sonst ist es wirtschaftlich wertlos. Was machst du mit einem antarktischen Patent für Kühlschränke?
Zum Patent gehört auch etwas Marktforschung!

Allerdings hast du im ersten Jahr nach der Anmeldung das „Prioritätsjahr“. Da gilt deine Patentanmeldung provisorisch weltweit. DU kannst dir in dieser Zeit also weltweit potentielle Kunden für dein Patent suchen und musst erst dann entscheiden für welche Länder du Schutz haben willst.

Im Prinzip kannst du den Schutz für jedes Land einzeln ankreuzen. Allerdings gibt es auch Pakete, wie das Europa-Patent, welches für eine ganze Liste von Ländern gilt aber günstiger ist, als wenn man die gleichen Länder einzeln ankreuzt.

MfG Peter(TOO)

Wenn ich ein deutsches Patent erhalte, dann verbietet dies den
Wettbewerbern, in Deutschland ein patentverletzendes Produkt
zu verkaufen, oder?

Genau

Die Patentschrift ist dann offen und jeder kann sie lesen. Und
jeder kann dieses Produkt nachbauen. Allerdings darf es
niemand in Deutschland auf den Markt bringen, in anderen
Ländern aber schon.

Genau

Weiterhin kann ein ähnliches Patent in anderen Ländern nicht
mehr eingereicht werden. Stimmt das?

Ja, eingereicht schon, aber nicht mehr erteilt.

Wäre es somit ratsam, ein europäisches Patent oder ein internationales
Patent zu erwirken? Das ist natürlich viel teurer.

Ein Europa Patent kostet mindestens € 60.000.- bis man es in den wichtigsten Ländern erteilt bekommen hat.
Udo Becker

Hallo Xaver,

demnächst werde ich ein Patent beim Deutschen Patentamt
anmelden. Meine Frage bezieht sich auf die daraffolgenden
Schritte: Wie mache ich das Patent danach zu Geld? 

was sagt denn Dein Patentanwalt dazu? Nicht das man den für ein Patent braucht: die meisten Patente sind eh unbrauchbar, z.B. weil sie nicht funktionieren, kein Marktpotential haben oder viel zu früh kommen. Dafür reicht die einfache Anmeldung völlig aus.

Ist ein Patent brauchbar UND sein Marktpotential erkennbar UND der Anmelder eine Privatperson, dann stürzen sich die Platzhirschen gerne mit horrenden Streitwertsummen darauf, währens sie sich untereinander (trotz diverser Schaukämpfe bei Samsung Apple und Co) meist kein Auge ausstechen.

Weiterhin kann ein ähnliches Patent in anderen Ländern nicht
mehr eingereicht werden. Stimmt das?

in einem anderen Land kann es von einem ANDEREN nicht mehr eingereicht werden, da es ja nun veröffentlicht, also bekannt ist.

Gruß
achim

Hi,

Gebrauchsmuster ist besser.

Gruß vom Raben

Hallo,

Gebrauchsmuster ist besser.

ohne irgendwas zu wissen ist diese Behauptung einfach nur Unsinn.
Gruß

3 Like

Hi,

die Antwort ist aber auch ziemlich sinnbefreit.

Gruß vom Raben

P.S. Nach einigen Patentanmeldungen und auch Nutznießer derselben, habe ich die Erfahrung gemacht, daß wenn man es nur in Deutschland anmeldet - Europa- oder Weltweit sind die Gebühren nicht tragbar - doch mit Einsprüchen zu rechnen ist. Daher halte ich ein Gebrauchsmuster für einen sinnvollen Kompromiss zwischen Kosten und Nutzen.

die Antwort ist aber auch ziemlich sinnbefreit.

Weil sie deine Behauptung kritisiert?

P.S. Nach einigen Patentanmeldungen und auch Nutznießer
derselben, habe ich die Erfahrung gemacht, …

Ah so.
Dass es haufenweise Firmen gibt, die allein von ihren Patenten leben interessiert dich nicht wirklich, oder?

Du weißt genau gar nicht, um was es überhaupt geht. Wie du darauf kommst, dass eine angeblich allgemeingültige Behauptung ohne jegliches Argument in die Manege zu schmeißen eine hilfreiche Antwort sein kann, solltest du mal erklären.

Wenn du kannst.

3 Like

Hallo!

Der Schutz vor Diebstahl geistigen Eigentums reicht für den
Verkauf. Der Schutz davor, dass jemand behauptet, die Idee
schon lange gehabt zu haben, ist bereits mit der
Schutzrechtanmeldung gegeben.

Ja. Aber kostet genau so viel wie die Patentanmeldung. Und die ist auch nicht wesentlich komplizierter.
Und ich würde jedem raten die max. eine Woche Zeit sich investieren das selbst machen zu können.
Das hat dann mehrere Vorteile.
Wie das geht erklärt das Amt in seiner Broschüre (Merkblatt für Patentanmelder) idiotensicher.

Man muss dann eigentlich paar eigene Sätze in die Musteranmeldung (Streuscheibe für Signallaternen) schreiben bzw. ersetzen und was sehr, sehr wichtig ist sich darüber ernsthaft Gedanken machen warum man das patentierte, tolle Ding nirgendwo begegnet:smile:
Wenn man das verstanden hat, dann ist die Frage was will ich eigentlich zwingend:
will ich unbedingt Patentinhaber werden und das lasse ich mir was kosten oder etwas sinnvolles machen und davon profitieren?:smile:))

Sonst stimme ich dir voll zu und *

Gruß
Wolfgang

Balázs