Mit einer App in die Selbstständigkeit

Hallo zusammen, 
wenn man eine App herausbringen möchte, und davon leben möchte. Welche Steuern muss man da bezahlen? Finde nur sehr wenige schwammige Anhaltspunkte und würde mich über eine kleine Übersicht freuen. 
Wie sieht es beispielsweise mit Umsatzsteuern aus?

Vielen Dank für die schnelle Antwort 

MfG

Hi,

dem Finanzamt ist es quasi egal mit was Du Geld machst - Hauptsache Du zahlst die Steuern. Von daher macht es für das FA keinen grossen Unterschied ob Du Dachdecker oder App-Entwickler bist.

Deine erste Anlaufstelle sollte ein Existenzgründerseminar bei Deiner nächsten Handelskammer sein.

Wie sieht es beispielsweise mit Umsatzsteuern aus?

So: http://ebl-mainfranken.de/2013/09/25/umsatzsteuer-be…

Gruss
K

Also im Playstore wie im Applestore muss ich jeweils 20% Mwst.(Umsatzsteuer) bezahlen. Hinzu kommen noch einmal 30% an Android bzw. Apple hab ich das richtig verstanden? Bsp. ich will für meine App 0,79 ct. Nach Mwst. bleiben 0,632 ct. und davon bekommt Android/Apple noch 18,96 ct sehe ich das richtig?
dann blieben für mich 0,4424 ct

sehe ich dasrichtig?

nicht ganz. USt/MWSt zahlt der Kunde nicht der Unternehmer.

An Deiner Rechnung ändert sich dadurch nichts. Dann geht nur noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer ab. Das sind nochmal zwischen 0 und 48% (mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) bezogen auf den Auszahlungsbetrag von Apple, nicht auf den App-Preis)

Gruß

derschwede77

Hallo Asdfgh123,

welche Steuern man zahlen muss ist maßgeblich davon abhängig, ob man zum Einen als Gewerbetreibender oder Freiberufler eingeordnet wird, und welche Gesellschaftsform man dann wählt, wenn man ein Gewerbe betreibt. Neben der persönlichen Einkommenssteuer, die bei jeder Gesellschaftsform vorkommt, kann beim Gewerbebetrieb die Gewerbesteuer, siehe: http://blog.start-up-berater.de/was-ist-gewerbesteuer/ anfallen und bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch bekannt als UG oder Mini-GmbH, als auch bei der GmbH Körperschaftssteuer.

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Körperschaftssteuer bezahlen wie gesagt nur juristische Personen, also GmbHs und UGs.

Die Anerkennung als Freiberufler für Anwendungsentwickler, zu denen ich den Entwickler einer App, einordnen würde, ist schwierig. Hier braucht man professionelle Unterstützung eines Steuerberaters.

Fazit: Die Höhe und die Art der Steuer ist also nur bedingt davon abhängig, was man für eine Tätigkeit ausführt.

Wir empfehlen aber in jedem Fall einen professionellen Rat durch einen Steuerberater.

Viele Grüße,

Dein start!up - Team

Hallo

dann blieben für mich 0,4424 ct

Da die Betriebsausgaben überschaubar sein dürften, entspricht das (in etwa) dem Bruttoverdienst. Davon gehen also Krankenkasse, Steuern, … noch ab.

Um einigermaßen davon leben zu können, sollte ein „Brutto“-Jahreslohn von min. 30.000 EUR angepeilt werden.

Um ein Leben auf Harz IV Niveau zu führen müssen min. 70.000 Käufer gefunden werden.

MfG Frank

0,79 ct = 0,0079 € o. w. T.
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