Mit gefälschter Lohnabrechnung zum Arbeitsamt

Guten Tag,

ich hätte einfach gerne eine Meinung von euch gehört und erwarte natürlich keine rechtlichen Antworten oder ähnliches.

Eine Freundin hat sich gestern beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und ALG beantragt. Hierzu hat sie eine (oder mehrere - das weiss ich nicht) „überarbeitete“ Lohnabrechnungen verwendet, um mehr Geld zu erhalten.

Ich habe ihr dringend geraten, die Sache aufzuklären. Das kann ja wohl nicht sein, dass das Arbeitsamt dies nicht bemerkt, oder?

Grüße

Hallo,

dies wird recht schnell auffliegen, da zu mehr Verdienst auch höhere Sozialabgaben gehört hätten, die nicht gezahlt wurden. Wenn das Arbeitsamt jetzt einen bösen Brief an den ehemaligen Arbeitgeber deswegen schickt, wird der ein großes Fragezeichen auf das Gesicht bekommen, die richtigen Nachweise vorlegen, und dann ist eine Strafanzeige wg. Urkundenfälschung und Betrug fällig. Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

wie kommt jemand auf so ein schmales Brett?

Deiner Freundin steht wirklich alles zu, was sie jetzt bekommt!

Wahrscheinlich fällt das nur anders aus, als sie so denkt. Aber man kann es ja mal probieren, wie?!

Gruß
Nita

Danke für die Rückmeldungen. Ähnliches habe ich mir auch schon gedacht, zumal man soweit ich weiss ja auch vom Arbeitsamt nochmals Vordrucke erhält, die von dem / den letzten AGs auszufüllen sind…die müsste sie ja dann wieder fälschen!

Ich riet ihr mit offenen Karten zu spielen, auf dem Amt zugeben, dass sie Mist gebaut hat und hoffen, dass es kein Nachspiel gibt…ist wohl am sinnvollsten, oder?

Hallo,

ich hätte einfach gerne eine Meinung von euch gehört und
erwarte natürlich keine rechtlichen Antworten oder ähnliches.

Eine Freundin hat sich gestern beim Arbeitsamt arbeitslos
gemeldet und ALG beantragt. Hierzu hat sie eine (oder mehrere

  • das weiss ich nicht) „überarbeitete“ Lohnabrechnungen
    verwendet, um mehr Geld zu erhalten.

das wird ihr nicht viel nützen, denn um Arbeitslosengeld zu erhalten, muß man eine Verdienstbescheinigung, ausgefüllt vom Arbeitgeber, über die letzten 12 Monate einreichen.

Diese Verdienstbescheinigung ist mit dem Stempel und der Unterschrift des Arbeitgebers versehen, sowie normalerweise, mit der Rufnummer des Sachbearbeiters.

Wenn diese Bescheinigung nicht mit den eingereichten Verdienstabrechnungen übereinstimmt, wird es ziemlichen Ärger geben!

Gruß
Tina

Hallo,

auf jeden Fall schnellstmöglichst selbst die Sache aufklären, bevor es andere tun. Dann kann sie Glück haben, und man wird ein Auge zudrücken und auf die Anzeige verzichten, zumal ja noch kein Schaden entstanden ist (und Anzeige erstatten ja auch Arbeit macht). Aber selbst wenn man kein Auge zudrückt und trotzdem Anzeige erstattet, wird in der Bewertung durch Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht die Sache dann ganz anders aussehen, und sie kann auf große Milde hoffen. Fliegt die Sache ohne ihr Zutun auf (und das wird sie, dass ist so sicher wie das Amen in der Kirche), wird sie die volle Härte des Gesetzes treffen (wofür ich eine gewisse Sympathie nicht leugnen kann, weil das wirklich ein starkes Stück ist).

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Danke für die Rückmeldungen. Ähnliches habe ich mir auch schon
gedacht, zumal man soweit ich weiss ja auch vom Arbeitsamt
nochmals Vordrucke erhält, die von dem / den letzten AGs
auszufüllen sind…die müsste sie ja dann wieder fälschen!

Na ja, bei meinem alten Arbeitgeber wäre dies nicht gegangen. Er hat die Originale immer direkt ans Arbeitamt geschickt und dem AN nur eine Kopie auf Wunsch zugeschickt, mit manipulieren wäre da nichts mehr gewesen.

Außerdem wie ja schon geschrieben, die Sozialversicherung wird im Zweifelsfall ja auch noch eine Diffenenz feststellen.

Also heute noch hin und die Sache aufklären.

Ich weiss gar nicht wie man so dreistdoof soviel kriminelle Energie entwickeln kann.

Grüße Ute

Dümmer als die Polizei erlaubt. owt

Ja erfolgt denn überhaupt ein Abgleich mit den gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen oder vertraut man auf die Arbeitgeberbescheinigung ?

Ja erfolgt denn überhaupt ein Abgleich mit den gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen oder vertraut man auf die Arbeitgeberbescheinigung ?

Eigentlich schon. Aber da die Freundin ja trotzdem (gefälschte) Lohnbescheinigungen abgegeben hat und falls aufgrund derer evtl. schon mal vorläufig Alg berechnet wurde, dann wird es in diesem Falle auffallen.
Wurde noch nichts berechnet, könnte die Freundin mehr Glück als Verstand haben, wenn sie nichts sagt – ausdrücklich OHNE, dass ich dies als Rat zum Stillhalten verstanden haben möchte!

Gruß
Jadzia

Hallo Jadzia

Deine Antwort ist etwas unklar. Meinst Du, es wird auf die Arbeitgeberbescheinigung vertraut oder meinst Du es erfolgt ein Abgleich mit dem Rentenversicherungsträger ?

Bist Du vom Fach ?

beste Grüsse
Jade

Hi!

Deine Antwort ist etwas unklar. Meinst Du, es wird auf die Arbeitgeberbescheinigung vertraut oder meinst Du es erfolgt ein Abgleich mit dem Rentenversicherungsträger?

Lediglich Zeiträume, in denn Alg bezogen wird, werden mit den RVTr. abgeglichen, und zwar automatisch in regelmäßigen Abständen, um zu überprüfen, dass nicht neben dem Alg-Bezug noch gearbeitet wird.

Da die Abgabe einer Arbeitsbescheinigung (AB) Pflicht ist und nur bei Firmenaufgaben, die schon zu lange her sind, entfallen darf, verlässt sich die AA grundsätzlich immer auf die Angaben in der AB (ist schließlich eine Urkunde, deren Falschausstellung strafbar wäre).

Ich weiß nicht so genau, was an meiner Antwort unklar war: Wenn die Freundin allerdings schon (gefälschte) Kopien der monatlichen Lohnzettel abgegeben hat, bevor die AB eingereicht wird, dann könnte es sein, dass da der Sachbearbeiter die Monatsgehälter abgleicht.

Bist Du vom Fach?

Ja (s. a. Vika :smile:.

LG
Jadzia