Hi,
jede Airline hat sog. „Allgemeine Beförderungsbedingungen“ die Du per Buchung akzeptiert („Ich habe die ABB gelesen und akzeptiere sie“). Schadet nicht wenn man da mal einen Blick reinwirft, denn da steht sowas drin. Bei der LH zum Beispiel:
Handgepäck
8.7.
8.7.1. Wir können Anzahl, Höchstgewichte und maximale Dimensionen für Handgepäck festlegen. In jedem Falle muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
8.7.2. Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind, z. B. empfindliche Musikinstrumente, und die den Anforderungen gemäß Absatz 8.7.1. nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Kabine nur angenommen, wenn sie uns im voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen worden sind. Für diese Sonderleistung können wir einen Zuschlag in Rechnung stellen. http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/genera…
Gruss
K