Mit Gitarre als Handgepäck fliegen

Hallo ich will im Sommer in die USA zu einem Seminar in die USA reisen. Dazu muß ich aber eine Gitarre mitnehmen. Da diese aber zu wertvoll ist, muß ich sie in einer Tasche als Handgepäck mitnehmen. Mit welcher Airline kann ich das ohne Probleme machen?

Vielen Dank

Moin,

. Mit welcher Airline kann ich das ohne
Probleme machen?

Stichwort ‚Sondergepäck‘
Das geht bei einigen Airlines manchmal, wenn es nicht zu voll ist.
Eine pauschale Antwort dazu gibt es nicht. Du wirst also für den speziellen Flug mit der jeweiligen Fluglinie klären müssen, ob es geht.

Gandalf

Hallo stmartin. Meiner Erfahrung nachgibt es diesbezüglich keine klaren Regeln der jeweiligen Fluggesellschaften. Normalerweise fragt man Dich beim Einchecken nach all Deinen etc. Wenn Du aber sagst, dass diese Gitarre Deine große Liebe ist, Du sie nicht aus den Augen lassen etc. haben die meisten Stewardesen ein Einsehen, sie sind sehr oft hilfsbereit; mußt es eben nur riskieren. Im Sschlimmsten Falle wird die itarre gesondert  außerhalb der Kabinen galagert, aber immerhin weiß damit ei jeder, daß es sich um eine VIP Gitarre handelt. Meine besten Wünsche begleiten Euch beide, Jo Herbst

Hallo.

http://www.wikihow.com/Travel-with-Your-Guitar

vor kurzem war bei facebook mal ein link in dem sogar die Vorschriftengrundlage stand dass man Gitarren die als beruflich benötigt in den Flieger mitnehmen darf.
Leider finde ich ihn nicht mehr.
Einfach mal ausführlicher das Netz durchsuchen.

Gruß
Gerald

zum Thema
http://www.youtube.com/watch?v=5YGc4zOqozo

Hi,

jede Airline hat sog. „Allgemeine Beförderungsbedingungen“ die Du per Buchung akzeptiert („Ich habe die ABB gelesen und akzeptiere sie“). Schadet nicht wenn man da mal einen Blick reinwirft, denn da steht sowas drin. Bei der LH zum Beispiel:

Handgepäck
8.7.
8.7.1. Wir können Anzahl, Höchstgewichte und maximale Dimensionen für Handgepäck festlegen. In jedem Falle muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

8.7.2. Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind, z. B. empfindliche Musikinstrumente, und die den Anforderungen gemäß Absatz 8.7.1. nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Kabine nur angenommen, wenn sie uns im voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen worden sind. Für diese Sonderleistung können wir einen Zuschlag in Rechnung stellen. http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/genera…

Gruss
K