Hallo, meine Frau möchte nächstes Jahr gerne ein Gewerbe anmelden (nebentätigkeit)
Sie möchte in Holzstücke Muster sägen und damit spiegel verzieren, und auch z.B. Mit Lötkolben Holzschilder beschriften usw. (Lässt sich leider schlecht beschreiben).
Diese sachen möchte sie auf ebay verkaufen, und im Dezember auf weihnachtsmärkten.
Bei meiner Telefonischen Anfrage im KVR wurde mir nun mitgeteilt, dass ich mich erstmal erkundigen solle, ob das nicht in den Bereich Handwerk fällt.
Das wäre dann nämlich nur nach Eintragung bei der Handwerkskammer okay, sonst aber nicht.
Die leute von der Handwerkskammer wollten mir dazu aber telefonisch nichts sagen, und auf eine Antwort auf meine email,warte ich nun auch schon ewig.
Daher die Frage: ab wann ist es ein Handwerk, dass eingetragen werden muss bzw. Ein Meistertitel o.ä. Existieren muss ?
Meine Frau sägt halt ein bisschen Holz und beschriftet mit Lötkolben und mehr nicht.
Danke schon mal für eure Hilfe.