Mit Holzbastelarbeit selbständig machen

Hallo, meine Frau möchte nächstes Jahr gerne ein Gewerbe anmelden (nebentätigkeit)

Sie möchte in Holzstücke Muster sägen und damit spiegel verzieren, und auch z.B. Mit Lötkolben Holzschilder beschriften usw. (Lässt sich leider schlecht beschreiben).
Diese sachen möchte sie auf ebay verkaufen, und im Dezember auf weihnachtsmärkten.

Bei meiner Telefonischen Anfrage im KVR wurde mir nun mitgeteilt, dass ich mich erstmal erkundigen solle, ob das nicht in den Bereich Handwerk fällt.
Das wäre dann nämlich nur nach Eintragung bei der Handwerkskammer okay, sonst aber nicht.

Die leute von der Handwerkskammer wollten mir dazu aber telefonisch nichts sagen, und auf eine Antwort auf meine email,warte ich nun auch schon ewig.

Daher die Frage: ab wann ist es ein Handwerk, dass eingetragen werden muss bzw. Ein Meistertitel o.ä. Existieren muss ?

Meine Frau sägt halt ein bisschen Holz und beschriftet mit Lötkolben und mehr nicht.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Hallo,
schau mal bei http://www.arbeit-job-karriere.de/existenzgruendung…, dort sind Selbstständigkeit und Nebenjob definiert…

LG
Alex

hallo,

Was ist bitte KVR? Leider verstehe ich nicht, worum es geht

Mit freundlichem Gruß

Hallo, das KVR ist das Kreisverwaltungsreferat in München.
Hier muss das Gewerbe in München angemeldet werden.

Gruss

Hallo,

jetzt verstehe ich besser. Es ist nicht so ganz mein Metier, aber ich versuch einmal, meine Gedanken mitzuteilen. Auf deine Anfrage, ab wann es ein Handwerk ist, das eingetragen werden muss, bzw. ein Meistertitel o.ä. existieren muss - eigentlich stellt deine Frau doch Kunsthandwerk her, oder? Sie stellt Unikate her. Das hätte mit Gewerbe nichts zu tun, wäre eine ganz andere Schiene. Es steht bei Kunst nicht der gewerbliche Handel im Vordergrund, bei dem der Staat mitverdienen will ( Umsatzsteuer). Bei dieser Art künstlerischer Tätigkeit könnte sie sogar versuchen, in der Künstlersozialkasse unterzukommen. Das allein wäre schon ein Vorteil, sieh mal unter KSK. Wer da drin ist, hat auch den Weg durch die Bürokratie geebnet.

Eventuell hat sich die Handwerkskammer noch nicht gemeldet, weil sie die Tätigkeit keinem der bestehenden Gewerke zuordnen kann.

Ein Gewerbe anmelden, das sagt man einfach so, man kann sich auch selbstständig machen oder eine freiberufliche Tätigkeit beginnen. Die Art der Tätigkeit und auch die Vorbildung bzw. der ganze Lebenslauf können dann entscheiden, ob es ein Gewerbe wird (Gewerbeamt), ein Handel (Industrie- und Handelskammer), ein Handwerk (Handwerkerinnung), eine freiberufliche Tätigkeit (Steuernummer vom Finanzamt) …

Viel Erfolg!

Hallo,
leider weiß ich nicht was mit KVR gemeint ist. Es könnte schon sein, dass diese Tätigkeit unter die HWK fällt. Allerdings muss man kein Meistertitel haben um in der HWK generell eingetragen zu werden. Es gibt ja nicht nur die Handwerksrolle wo Meister etc. eingetragen werden. Es gibt viele Sparten, die zwar Dienstleistungen sind aber die HWK dafür zuständig ist, z.B. Gebäudereinigung.
Also normalerweise sollte man auch schon über Telefon von der HWK eine Auskunft bekommen. Ansonsten mal bei der IHK nachfragen was die sagen. Es kann auch eine Tätigkeit sein, die beides zulässt. IHK und HWK. Wenn telefonisch oder schriftlich absolut keine Antwort erfolgt, würde ich ganz einfach mal einen persönlichen Termin dort vereinbaren.

MFG
die Tante