Hallo. Ein Kollege macht sich enorme Sorgen. Er hatte eine Stelle bei der Polizei, konnte dann aber seinen Dienst nicht antreten, da bei ihm nachträglich Keratokonus diagnostiziert wurde. Er ist aus dem Grund polizeidienstuntauglich. Nun will er sich nicht hängen lassen und hat sich unter anderem beim Finanzamt beworben. Kann man mit der Erkrankung Keratokonus verbeamtet werden oder ist man komplett „raus“ von Berufen im öffentlichen Dienst?
Er wurde bereits an einem Auge behandelt, was die Wirkung hat, dass die Erkrankung sich nicht fortsetzt. Bis zur Einstellung, wäre sein anderes Auge auch behandelt. Nur seine Sorge ist der Amtsarzt. Ich bitte um seriöse Antworten… Er ist verzweifelt Danke im voraus.
Servus,
abgesehen davon, dass es bei den Finanzbehörden auch Angestellte gibt: Wenn der Amtsarzt keine negative Prognose gibt, kann er verbeamtet werden - chronische Erkrankungen für sich alleine sind noch kein Hindernis.
Wenn der Amtsarzt (der für seine Funktion eigentlich alle Facharzttitel bräuchte) nur die eine Seite „polizeidienstuntauglich“ sieht und die andere „Erkrankung setzt sich nicht fort“ nur als Aussage des Anwärters kennt, ist das ein bissle ungünstig. Es wäre also hier nützlich, sich eine entsprechende Prognose von dem Arzt zu besorgen, der die Augen behandelt, und beim Amtsarzt vorzulegen.
Schöne Grüße
MM