Mit meinen Qualifikationen selbststädig machen?

Hallo zusammen.

Ich möchte mich möglichst selbstständig machen und ein Unternehmen aufbauen. Nur leider weiß ich nicht ganz ob das von den Rechtslagen her alles passt…
Erstmal zu meinen Daten, bin 27, angestellter Elektrotechnikermeister, arbeite seit 5 Jahren im Heizungsbau als Kundendienst für Öl- und
Gasanlagen und seit 3 Jahren dort auch als Werkskundendienst für einen Wärmepumpenhersteller. Kälteschein Kat. 1 vorhanden.
So nun meine Frage, kann ich mich mit dem Service, Verkauf und somit auch Installation von Wärmepumpenanlagen selbstständig machen? das sollte natürlich die komplette Installation der Heizung und Sanitäranlagen umschließen…
Darf man als Elektrotechnikermeister Arbeiten von anderen eintragungspflichtigen Gewerken durchführen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

MfG :smile:

Hallo,
heiße Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Erst einmal bei Handwerkskammer nachfragen. Also bei Gas …hmm… ich würde sagen nein, ohne eine entsprechende Zertifizierung.
Im Haftungsfalle kommt so etwas auf den Tisch und da wäre ich sehr vorsichtig.
Leider kann ich Dir nicht mehr dazu sagen.

Trotzdem viel Glück

mit meinen Qualifikationen selbststädig machen?
Hallo… :smile:

Ganz so gut kenne ich mich leider nicht damit aus…

Ich weiß aber, dass gewisse Arbeiten NUR von einem Meister gemacht werden dürfen, bzw. durch einen Gesellen, wenn der Meister im Anschluss drüber schaut und alles kontrolliert… Dies solltest du dann mal versuchen in Erfahrung zu bringen.

hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

sorry,da kann ich nicht helfen,lg , Bernado15

Hallo
da bin ich überfragt.
Einfach IHK anrufen und sich beraten lassen.

Gruß Wolli

Hallo!
Kann nur von Österreich berichten, da braucht man auch für die anderen Tätigkeiten einen Gewerbeschein bzw. Meisterbrief. Weiß aber nicht, wie das in D aussieht.
Mfg. Robert

Hallo,

Warum die Frage? Wenn Du als Angestellter mit Wärmepumpen zu tun hast kannst Du es sicher auch als Selbstständiger. Aber sicher gibt es für Dein Handwerk auch eine zuständige Kammer, die Du fragen kannst.
Detaillierter kann ich auch Deine Frage nicht beantworten, denn ich kenne nicht den Unterschied zwischen einem Werkkundendienst für einen Wärmepumpenhersteller und dem Verkauf und Installation von Wärmepumpenanlagen. Ich bin eben Tischlerin und B.sc.Architektin, da darf ich zwar keine Bauanträge einreichen, aber ich darf alles andere entwerfen und bauen und wenn ich mich Künstler nennen würde hätte ich einen großen Handlungsspielraum.
Viel Erfolg
Gruß HR.

Hallo m1n1m4l,
mit deiner Frage solltest du dich besser an die für deinen Wohnort zuständige Handwerkskammer wenden.
Nur dort wirst du verbindliche Aussagen erhalten, wo du davon ausgehen kannst, das sie der heutigen Rechtslage entsprechen. Ich kann dir in einem so speziellen Fall nicht weiter helfen, da ich nicht weis,ob mein Wissen mit dem deutschen Recht übereinstimmt.
Mit freundlichen Grüßen, Langfried.